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TA Luft: Novelle hebelt Umbau der Tierhaltung aus

Der Deutsche Bauernverband übt weiter Kritik an der Novelle der TA Luft. Genehmigungsverfahren für Stallbauten würden dadurch ausgebremst und teurer. Er fordert stattdessen praktikable Lösungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) verschärft seine Kritik an der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). „Die TA Luft gerät sowohl in ihrer derzeitig vorgeschlagenen Ausgestaltung als auch mit den massiven Verschärfungen aus den Ausschüssen des Bundesrats zu einer ausgewachsenen Tierwohlbremse“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am vergangenen Freitag gegenüber Agra Europe. Die Vorlage sei nicht vereinbar mit der Tierwohlstrategie der Bundesregierung.

Dem Generalsekretär zufolge würden die Genehmigungsverfahren für Stallbauten „verteuert, erschwert und verlängert“, sollten die Ausschussempfehlungen der Länderkammer beschlossen werden. „Die Vorschläge aus dem Bundesrat würden die Modernisierung der Tierhaltung für mehr Tierwohl und mehr Emissionsschutz blockieren“, warnt Krüsken. Die Betriebe brauchten stattdessen praktikable Verfahren auf Basis der europäischen Vorgaben zum Stand der Technik von Stallbauten, um eine Modernisierung und Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland möglich zu erhalten.

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Zeitgewinn nutzen für schlüssiges Gesamtkonzept

Der DBV-Generalsekretär appelliert an die politische Verantwortlichen in Bund und Ländern, den aus der anstehenden Verschiebung der Novelle im Bundesrat resultierenden Zeitgewinn zu nutzen, die TA Luft zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zu entwickeln, „in dem eine sachgerechte Abwägung von mehr Tierwohl und mehr Immissionsschutz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistbarkeit für die Betriebe stattfinden kann.“

Insgesamt beläuft sich die Zahl der von den Ausschüssen empfohlenen Änderungen an dem Regierungsentwurf für eine Neufassung der TA Luft auf mehr als 300. Die Länder erwarten von der Bundesregierung vor einer Beschlussfassung Hinweise darauf, welche Änderungen möglicherweise ein Verkündungshindernis für die Novelle darstellen. Damit kommt die Vorlage frühestens Ende Mai auf die Tagesordnung der Länderkammer. Geplant war bisher eine Entscheidung am kommenden Freitag.

Kritik auch vom ZDG

Auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zeigte sich alarmiert von den Ausschussempfehlungen. Allein die vorgeschlagene Herabsetzung der Bagatellgrenze bei Stickstoffemissionen von 5 kg auf 3,5 kg Stickstoff je Hektar und Jahr bedeute das Aus für den von der Borchert-Kommission konkret empfohlenen Tierwohlfortschritt, so ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Mehr Außenklima-Anreize und Offenställe mit Auslauf für Nutztiere würden mit dieser Vorgabe „faktisch unmöglich“. Ripke warf der Ländermehrheit unverantwortliches Handeln vor. Die vorgelegte Ausschussempfehlung setze die Zukunft einer ganzen Branche aufs Spiel.

Einmal mehr werde das Emissionsrecht gegen das Tierschutzrecht ausgespielt, für den ZDG-Präsidenten „ein widersprüchliches Handeln, das wir aufs Schärfste kritisieren.“ Wenn der Entwurf in dieser Form vom Plenum beschlossen werde, sei das „eine Katastrophe für alle Bemühungen zur Verbesserung des Tierwohls“. Ripke bekräftigte das Angebot des ZDG, sich in konstruktive und lösungsorientierte Fachgespräche zur klaren Definition einer Öffnungsklausel der TA Luft für Stallbaumaßnahmen einzubringen, die dem Tierwohl dienten. Die Grundlage dafür müssten die empfohlenen Haltungskriterien der Borchert-Kommission darstellen.

NABU: Sorge um Biotope

Demgegenüber zeigte sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) besorgt, dass mit der künftigen TA Luft viel Stickstoff aus Anlagen wie Tierställen ohne vorherige Prüfung freigesetzt werden dürfe und dies zu Lasten empfindlicher Lebensräume gehe. Den Anlass bildet ein Schreiben von Umweltjuristen an die Umweltressorts der Länder. Für NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist die Einschätzung der Experten eindeutig: In ihrer vorliegenden Form werde die TA Luft das Artensterben in geschützten Lebensräumen weiter befördern. Schon jetzt sei klar, dass die Grenzwerte des Entwurfs enormen Schaden in Biotopen anrichten werden.

Darüber hinaus mangele es dem Vorschlag der Bundesregierung an Rechtssicherheit. Erst vor kurzem habe das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass sich der Eintrag von Stickstoff immer an den umliegenden geschützten Biotopen und deren Empfindlichkeit orientieren müsse. „Eine starre Festlegung auf einen festen Grenzwert, wie ihn die bisherige Fassung der TA Luft vorsieht, widerspricht diesem Urteil”, so Krüger.

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