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Thüringen fördert Investition in Tierwohlstall

Thüringens Agrarstaatssekretär Torsten Weil hat an die Agrargenossenschaft Königshofen eG in Heideland einen Förderbescheid über 625.402 € für den Bau eines Strohschweinestalls übergeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bedeutung von tierwohlgerechten Investitionen in der Landwirtschaft hat Staatssekretär Torsten Weil vom Thüringer Landwirtschaftsministerium unterstrichen. „Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Tierwohl. Als Land unterstützen wir diese gesellschaftliche Forderung und unterstützen Agrarbetriebe bei Investitionen in Tierwohlställe“, sagte Weil am vergangenen Freitag bei der Übergabe eines Förderbescheids über 625.402 € für den Bau eines Strohschweinestalls an die Agrargenossenschaft Königshofen in Heideland.

Die aktuellen Skandale in der Fleischindustrie bergen nach Ansicht des Staatssekretärs die Gefahr, dass die ganze Branche in Verruf gerät und die Menschen ein negatives Bild von der Landwirtschaft erhalten. Ziel sei es, dass die Landwirte die Anerkennung erhielten, die sie wirklich verdienten. Weil verwies in dem Zusammenhang auf Branchengespräche, bei denen immer wieder deutlich geworden sei, wie wichtig den Landwirten das Tierwohl sowie die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes seien. Bei den Investitionen in höhere ökologische und soziale Standards unterstütze die Landesregierung die Betriebe, um den berechtigten Forderungen aus der Gesellschaft nach einer besseren Tierhaltung gerecht werden zu können.

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Nach Weils Angaben investiert die Agrargenossenschaft Königshofen in ein neues Stallbaukonzept, das den Mastschweinen wesentlich mehr Platz pro Tier und durch Stroheinstreu deutlich mehr Wohlbefinden bieten kann. Das Vorhaben werde vom Land mit einem Zuschuss über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt. Mit dem AFP würden Betriebe dann für Stallbauinvestitionen gefördert, wenn damit baulich-technische Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung oberhalb der gesetzlichen Standards erreicht würden, erklärte der Staatssekretär. Neuanlagen und Erweiterungen größerer Intensivtierhaltungsanlagen würden nicht mehr unterstützt, wenn die Tierplatzkapazität gewisse Schwellenwerte übersteige.

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