Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) bekämpfen zu können, muss die Bejagung von Wildschweinen erleichtert werden. Der Thüringer Landtag hat bereits im Juli den Einsatz von Nachtzieltechnik zugestimmt. Die Ausführungsverordnung im Thüringer Jagdgesetz wurde überarbeitet. Nach Angaben des Erfurter Landwirtschaftsministeriums ist seit dem vergangenen Samstag (11.9.) die Verwendung von künstlichen Lichtquellen und von Nachtzielgeräten zur Wildschweinjagd zugelassen.
Abschussregelungen werden flexibler
Wie das Agrarressort ergänzte, werden auch die Abschussregelungen flexibler gestaltet. Zukünftig sind demnach beispielsweise Übererfüllungen beim weiblichen Wild und beim Nachwuchs von 10 % zum Ende der Abschussplanperiode ohne Sanktionen möglich. Darüber hinaus sei dem Wunsch der Jäger entsprochen worden, beim männlichen Hochwild von dem bisherigen Güteklassenabschuss zum Altersklassenabschuss zu wechseln. Damit entfalle die oftmals sehr schwierige Trophäenansprache, so das Ministerium. „Zusammen mit dem bereits gesetzlich fixierten Mindestabschuss beim Rehwild wollen wir mit den neuen Regelungen die Wiederbewaldung von Kahlflächen und verlichteten Wälder mit klimastabilen Baumarten unterstützen“, erläuterte Torsten Weil, der Staatssekretär im Thüringer Landwirtschaftsministerium. Um den Tierschutz zu gewährleisten, ruhe aber künftig die Jagd auf sämtliches Wild, wenn eine winterliche Notzeit vorliege.