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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Thüringer Grüne wollen schnelles Aus für den Kastenstand

Die Grünen aus Thüringen empfehlen der Landesregierung, im Bundesrat für ein Verbot des Kastenstandes für Sauen zu stimmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Für die Grünen-Fraktion im Thüringer Landtag ist die Haltung von Sauen in Kastenständen nach wie vor eine verfassungswidrige Haltungsform, die den Anforderungen an Tierschutz und artgerechte Tierhaltung in keiner Weise entspricht. Das haben die Politiker am Mittwoch auch noch einmal per Beschluss festgeschrieben.

Entsprechend falsch werten sie den Entwurf für die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie fordern die Thüringer Landesregierung auf, in der Schlussabstimmung im Bundesrat dem Papier nicht zuzustimmen, sofern hier nicht ein Ausstieg aus der Kastenhaltung für Sauen geregelt wird. Eine längere Übergangszeit als acht Jahren sei abzulehnen, heißt es.

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Auch während der maximal achtjährigen Übergangszeit müssten die Tiere ungehindert aufstehen und sich ausstrecken können, ohne dass sie mit dem Kopf und in Seitenlage mit den Gliedmaßen an ein bauliches Hindernis oder an andere Tiere stoßen, fordern die Grünen. Ebenso widerspreche die Kastenstandhaltung von Zuchtläufern (d.h. Jungsauen vor der ersten Besamung) dem Tierschutz und sei deshalb abzulehnen.

Nicht vereinbar mit den Überzeugungen der Grünen sei außerdem eine Ausnahmeregelung für Betriebe mit bis zu zehn Sauen, eben weil auch das dem Tierschutz widerspreche.

Für die Gruppenhaltung verlangen die Abgeordneten höhere Tierschutzstandards. Und die Fixierung von Sauen in Ferkelschutzkörben dürfe fünf Tage rund um die Geburt nicht überschreiten, heißt es in dem Beschluss.

Tierschutz muss angemessen und dauerhaft finanziert werden

Die Fraktion fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, all jene landwirtschaftlichen Betriebe, die bereits jetzt eine Sauenhaltung ohne Kastenstände praktizieren bzw. auf diese Haltungsform umstellen wollen, wie folgt zu unterstützen:

  1. Mit einem Investitionsförderprogramm beim Stallumbau, das deutlich höhere Fördersätze ermöglicht als die aktuelle Premiumförderung im Thüringer Agrarinvestitionsförderungsprogramm (sofern nur so realisierbar, muss ein solches Förderprogramm außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) konzipiert werden).

  2. Mit einer jährlichen Tierwohlprämie, die für Betriebe ohne Kastenhaltung die mit dieser tiergerechteren Haltungsform verbundenen erhöhten laufenden Kosten und geringeren Erlöse ausgleicht. Eine solche Tierwohlprämie in der Sauenhaltung ist gestaffelt auszugestalten, sodass Betriebe die auch im Abferkelbereich vollständig auf eine Fixierung der Sau verzichten einen höheren Ausgleich erhalten.

  3. Für die Ausreichung von Tierwohlprämien ist durch Beschluss des Thüringer Landtags im Haushalt 2020 die Summe von 1,2 Mio. Euro eingestellt worden. Bislang ist nicht bekannt, dass das für Landwirtschaft zuständige Ministerium Vorkehrungen getroffen hat, um diese Mittel an die Betriebe mit entsprechenden Tierhaltungsverfahren auszureichen.

Um die erforderliche Transformation der Tierhaltung in Deutschland sowohl hinsichtlich der Investitionserfordernisse als auch hinsichtlich der notwendigen Tierwohlprämien finanzieren zu können, spricht sich die Fraktion der Grünen im Thüringer Landtag für die Umsetzung der vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) im Februar 2020 ausgesprochenen Empfehlungen zu Einführung einer mengenbezogenen Abgabe auf tierische Produkte (Verbrauchssteuer als „Tierschutz-Cent“) aus.

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