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Tierarzneimittelgesetz: Tierärzte warnen vor Bürokratiemonster

In einer Pressemitteilung äußern die drei führenden Verbände der Tierärzteschaft massive Kritik an den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes, die ab Januar in Kraft tritt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) hat Mitte Dezember die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte der Novelle inklusive der dazugehörigen Rechtsverordnungen zu. Die Änderung kann somit am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Antibiotikaeinsatz reduzieren

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Zentrales Ziel ist, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Bis 2030 soll der Verbrauch im Vergleich zu 2018 um die Hälfte vermindert werden. Darüber hinaus sind künftig auch Sauenhalter meldepflichtig, für die halbjährlichen Meldungen ist jedoch künftig der Tierarzt zuständig. Außerdem wird der Einsatz sogenannter Reserveantibiotika stärker gewichtet.

Kritik der Tierärzteschaft

Doch die Änderungen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium als Meilenstein bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen verkaufen will, erntet von Seiten der Tierärzteschaft massive Kritik. In einer gemeinsamen Presseerklärung betiteln die Bundestierärztekammer (BTK), der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) das neue Regelwerk als wahres Bürokratiemonster.

Ausbau der Dokumentationspflichten

Anstatt endlich vorbeugende Maßnahmen für die Tiergesundheit wie die Bestandsbetreuung zu fördern und gesetzlich eindeutig zu verankern, würden die ohnehin schon zeitraubenden Dokumentationspflichten weiter ausgebaut. Wesentlich zielführender wäre es nach Meinung der Tierärzteschaft gewesen, sich auf die Erfassung der von der EU geforderten Daten zu beschränken.

Nicht zielführend

Gleichzeitig hätte man Regelungen treffen sollen, um die deutsche Nutztierhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit, der Ökobilanz von Lebensmitteln sowie der Klimaneutralität und der heimischen Ernährungssicherheit zu erhalten bzw. zu stärken. Denn nur so seien die Hauptziele der „Farm to Fork“-Strategie zu erreichen, die auf eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit ausgerichtet sind. Würde man diese Ziele ernsthaft verfolgen, führe das ganz automatisch zu einer weiteren Verminderung des Antibiotikaeinsatzes.

Endlich Planungs- und Rechtssicherheit schaffen

Gemeinsam fordern die drei Verbände die Ampelkoalition auf, aktiv zu werden und endlich Planungs- bzw. Rechtssicherheit für Tierhaltungsanlagen sicherzustellen. Die Politik müsse endlich die gesetzlichen Grundlagen für eine präventive Tiergesundheitsstrategie schaffen und die pauschale Verurteilung der Nutztierhaltung beenden.

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