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Tierrechtler setzen Lieferanten von Neuruppiner Schlachthof unter Druck

Tierrechtler hatten im Schlachthof Neuruppin Tierschutzverstöße gefilmt und offenbar erst Wochen später das Amt informiert. Neuerdings setzen sie die Lieferanten unter Druck, den Betrieb zu meiden.

Lesezeit: 3 Minuten

Tierrechtler hatten kürzlich heimlich erstellte Videos aus dem Schlachthof Färber in Neuruppin veröffentlicht. Zu sehen waren Tierschutzverstöße bei der Schlachtung, das ARD-Magazin Report Mainz berichtete anschließend.

Die Szenen stammen aber laut dem Bauernverband Brandenburg aus dem November 2020. Aber erst über zwei Wochen danach hätte der Tierrechtsverein das Bildmaterial den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt, kritisiert Landesbauernpräsident Henrik Wendorff in einem Offenen Brief an den Verein.

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„Durch Ihr Unterlassen nahmen Sie billigend in Kauf, dass über mehrere Wochen Tierleid potentiell weiterhin möglich war. Es wäre nicht nur eine moralische, sondern ist auch Ihre satzungsgemäße Aufgabe, genau das Gegenteil zu erreichen. Es lässt sich nur mutmaßen, weshalb Sie dabei derart gleichgültig handelten. Es gibt jedoch keine Rechtfertigung für dieses Verhalten“, schreibt Wendorff.

Er ist sich sicher, dass es den Tierrechtlern gar nicht um die Sache selbst geht, sondern vielmehr um Aufmerksamkeit und Schlagzeilen. Das verdeutliche auch das Verhalten des Vereins gegenüber Lieferanten und Kunden der Schlachterei. „Nicht nur, dass Sie mutmaßlich mittels GPS-Tracker die Auslieferungsfahrzeuge verfolgt haben, was für sich genommen eine enorme kriminelle Energie erfordert. Sie fordern nun Lieferanten, die Fleisch beziehen, welches sie als Schlachtvieh bereits dorthin geliefert hatten, mit einem Schreiben auf, sich von dem Betrieb zu distanzieren. Dies tun Sie obwohl Sie wissen müssen, dass personelle, bauliche und fachliche Maßnahmen auf dem Schlachtbetrieb erfolgt sind und die offensichtlichen Tierschutzverstöße zukünftig verhindert werden sollen“, so Wendorff weiter.

Er kritisiert, dass sich der Verein gezielt regional verankerte Betriebe ausgesucht habe, die man nun in den Blickpunkt rücken wolle. Selbst wenn die Betriebe der „nötungsähnlichen Aufforderung“ nachkämen und eine Aussage zu den Vorstellungen der Aktivisten vornehmen würden, sei doch ganz offensichtlich, dass die Tierhaltungsgegner im Nachgang anprangern würden, dass es nur „Lippenbekenntnisse“ gewesen wären, da Händler weiterhin dorthin liefern und Waren beziehen würden. Auch hier wohlwissentlich, dass eine Änderung faktisch unmöglich wäre, da es weder ausreichende andere Schlachtkapazitäten gäbe noch dass die Tierhaltung plötzlich gestoppt werden könnte.

Wendorff betont weiter, dass die regionalen Schlachtkapazitäten für die Landwirtschaft sehr wichtig seien. Durch sie könnten lange Transportwege vermieden werden und den Verbrauchern werde regional erzeugtes und verarbeitetes Fleisch angeboten. Darüber hinaus sei die Tierhaltung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft unerlässlich.

Der Bauernpräsident fordert den Verein und seine Führung auf, die „lediglich durch Geltungsdrang begründeten derzeitigen Maßnahmen gegenüber den nicht verantwortlichen Betrieben einzustellen“. Der LBV behalte sich vor, das sträfliche Unterlassen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen.

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