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Tierschutz: SPD kritisiert Aigner

Untätigkeit hat der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula, Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Tierschutzproblemen bei der Schweine- und Rinderschlachtung vorgeworfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Untätigkeit hat der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula, Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Tierschutzproblemen bei der Schweine- und Rinderschlachtung vorgeworfen. Zwar bestätige die Ministerin, dass die betrieblichen Zustände in den Schlachthöfen gegen Recht und Gesetz verstoßen; dennoch wolle sie nicht reagieren, kritisierte Paula nach einer Diskussion der Thematik vergangene Woche im Bundestagsernährungsausschuss.


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Aigner verweise stattdessen auf die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die bis 2013 umgesetzt werden müsse und die strengere Vorschriften in Schlachthöfen vorsehe. Paula hält das für nicht ausreichend. Vielmehr sei umgehendes Handeln gefordert. So müssten die verschärften Vorgaben der EU sofort umgesetzt werden. Gleichzeitig seien die für Kontrollen zuständigen Länder zu verpflichten, diese auch durchzuführen.


Ausschussvorsitzender Hans-Michael Goldmann hält ebenfalls eine vorzeitige Anwendung künftiger Vorgaben für geboten, "wenn dies der Sache dient". Er nannte als Beispiel die Rinderschlachtung, bei der es durch eine unzureichende Fixierung des Kopfes zu Problemen beim zielgenauen Bolzenschuss kommen könne.


Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff warnte davor, die Probleme beiseite zu schieben. Jeder, der die Situation vor Ort kenne, wisse, dass es noch erheblicher Anstrengungen bedürfe, dem Tierschutz in Schlachtbetrieben gerecht zu werden.


Hochsensibles Thema


Paula sieht die Ursachen für Tierschutzverstöße bei der Schlachtung in den Entwicklungen in Schlachthöfen. Der SPD-Politiker nannte "Massenschlachtungen von bis zu 1.500 Schweinen in der Stunde aufgrund hoher Taktzahlen, ungenügende Qualifikation des Personals, Arbeitsüberlastung - zu Lasten der Beschäftigten \- sowie mangelnde beziehungsweise schlecht durchgeführte Kontrollen". Der Staat müsse seine Kontrollaufgaben wahrnehmen, um die Defizite zu beseitigen. Goldmann appellierte an alle Beteiligten, die Probleme ernst zu nehmen und mit Nachdruck an einer Lösung zu arbeiten. Der FDP-Politiker sieht in erster Linie die Wirtschaft gefordert. Dies liege in ihrem ureigenen Interesse bei einem "hochsensiblen Thema wie dem Töten von Tieren". Keinen Zweifel ließ der FDP-Politiker an der Zuständigkeit des Ernährungsausschusses für die aufgeworfenen Fragen: "Wir sind der Tierschutzausschuss im Bundestag."


Verstoß gegen die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen


Das Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigte im Ausschuss seine Auffassung, dass die in den Medien berichteten Missstände in einzelnen deutschen Schlachthöfen inakzeptabel seien und einen Verstoß gegen die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen darstellten. Fehlerhafte Betäubungen seien aufgrund der damit für die Tiere verbundenen Leiden unbedingt zu verhindern. Die Bestimmungen des Tierschutzes hierzu seien eindeutig: Nach § 4a des Tierschutzgesetzes dürfe ein warmblütiges Tier grundsätzlich nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden sei. Weitere Voraussetzungen seien in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Die Entblutung habe zu erfolgen, solange das Tier noch vollständig betäubt und damit empfindungs- und wahrnehmungsunfähig sei. Weitere Schlachtarbeiten am Tier dürften erst begonnen werden, wenn keine Bewegungen des Tieres mehr feststellbar seien. Gegen diese Bestimmungen sei offenbar verstoßen worden. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften obliegt dem Agrarressort zufolge in erster Linie den jeweiligen Schlachthofbetreibern. Diese seien gefordert, ihre rechtlichen Pflichten umfassend und verantwortlich wahrzunehmen. Tierschutz und Schlachthandwerk müssten hier Hand in Hand gehen.

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