Regionale Schlachthöfe in Baden-Württemberg können ab sofort Anträge zur Förderung von Investitionen in Tierwohl stellen. Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche mitteilte, wurde das Landesprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung fertiggestellt. Nach der beihilferechtlichen Freistellung durch die Europäische Kommission werde das mit insgesamt 11 Mio. € ausgestattete Programm in Kürze veröffentlicht. Um insbesondere Investitionen in Videoüberwachungssysteme im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung zu fördern und voranzutreiben, müsse vor Beginn der Investition ein Förderantrag gestellt werden.
Laut Ressortchef Peter Hauk können regionale Schlachtbetriebe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für ihre an Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen mit einer Förderung von bis zu 40 % unterstützt werden. Gefördert werden könnten Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen für Schlachtunternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse. Baden-Württemberg setze auf die Erzeugung hochwertiger heimischer Lebensmittel durch landwirtschaftliche Familienbetriebe mit nachhaltiger Landbewirtschaftung, betonte Hauk. Die Tierhaltung sei dabei ein wichtiger Bestandteil. Erklärtes Ziel und gesellschaftlicher Auftrag sei es, Nutztiere tierschutzgerecht zu halten und zu schlachten.