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ELER-Prämien

Tierwohl-Prämien für Ringelschwänze

Bis zum 15. Mai 2019 können Landwirte mit tiergerechter Schweinehaltung Prämien des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beantragen. Besonders die Haltung von Schweinen mit intaktem Ringelschwanz soll gefördert werden. Für das Antragsverfahren steht eine Summe von mindestens acht Mio. € zur Verfügung.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis zum 15. Mai 2019 können Landwirte wieder Prämien für besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren beantragen. 2019 soll eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen, insbesondere mit intaktem Ringelschwanz, gefördert werden. Dadurch will Niedersachsen einen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0“ schaffen. „Mit der Prämie wollen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei der Tierhaltung ein Mehr an Aufwand und Kosten abdecken müssen, finanziell unterstützen“, erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie sei zuversichtlich, dass das Interesse auch in diesem Jahr das groß ist.

Seit 2015 bietet Niedersachsen die Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Die Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ für Mastschweine, der „Sauen-“ sowie der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Wie bei allen ELER-Maßnahmen erfolgt eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.

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Die Antragstellung für die Maßnahmen der Schweinehaltung kann noch bis zum 15. Mai 2019 erfolgen. Das Förderprogramm ist einjährig und der Förderzeitraum beginnt ab dem 1. Dezember 2019. Die Antragsformulare und weitere Informationen können Sie ab sofort hier einsehen.

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