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Vorwurf

Tönnies gründet 15 Tochtergesellschaften für Anstellung von Mitarbeitern

Tönnies hat 15 GmbHs eintragen lassen. Kritiker vermuten, das Unternehmen könnte damit das neue Verbot von Werkverträgen unterlaufen. Tönnies bestreitet das. Und Heil sagt, das geht gar nicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem kommenden staatlichen Verbot von Werkverträgen hatte das Schlachtunternehmen Tönnies am 23. Juni 2020 angekündigt, die Mitarbeiter in Schlachtung und Zerlegung selbst anzustellen. Dazu hat der Konzern im Juli beim Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück 15 Tochterfirmen als GmbH ins Handelsregister eintragen lassen. Sie lauten Tönnies-Production I bis XV.

Unternehmensgegenstand der Tönnies-Töchter sind laut Spiegel "Herstellung und Vertrieb von Fleischwaren aller Art, einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen".

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Diese Gründungen wecken nun bei Kritikern des Unternehmens, wie SPD-Chefin Saskia Esken oder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, den Verdacht, dass das Unternehmen hier Schlupflöcher nutzen könnte. Sie vermuten, der Fleischfabrikant könnte damit das geplante Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie umgehen. Denn bestimmte Betriebe in der Fleischerei mit maximal 49 Mitarbeitern sind von der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung ausgenommen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellt dagegen klar, dass die Tönnies-Töchter das neue Gesetz nicht unterlaufen werden. "Die 50er-Regelung gilt nur für Handwerksunternehmen." Staatssekretär Björn Böhning schob nach: "Dritte können hier nicht mehr im Bereich des Schlachtens und Zerlegens und Verarbeitens tätig werden. Dazu zählen eben auch Tochterunternehmen." Offen bleibt jedoch laut Spiegel, was Tönnies denn dann mit seinen Tochterfirmen bezweckt.

Tönnies weist Kritik zurück

Tönnies selbst hat die Vorwürfe am Donnerstag zurückgewiesen. Es bleibe dabei, dass der Konzern sämtliche bisherigen Werkvertragsarbeiter in den Kernbereichen der Produktion regulär fest anstellen wolle, sagte ein Konzernsprecher dem WDR.

Durch die zu hundert Prozent dem Unternehmen gehörenden Firmen könne man Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern "schnell umsetzen", hieß es.

Die Fleischindustrie hält sich unterdessen eine Klage offen. Laut Heike Harstick, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF), sind die "Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen" nicht akzeptabel. Unternehmensstrukturen würden "teils komplett infrage gestellt, indem zum Beispiel der Begriff des Inhabers neu gefasst wird und Kooperationen, Doppelgesellschafter oder sogar Lohnschlachtung untersagt werden".

Noch hat das Parlament das Verbot von Werkverträgen nicht abgesegnet. Es ist möglich, dass es noch zu Änderungen kommt, auch zugunsten der Fleischwirtschaft, ist zu hören.

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