Die novellierte Tierarzneimittel-Verordnung der Europäischen Union bietet neue Ansätze zum Umgang mit Antibiotikaresistenzen und Innovationen im veterinärmedizinischen Bereich; allerdings sind bis zur vollen Anwendung der Verordnung im Januar 2022 noch etliche Hürden zu nehmen. Das ist beim diesjährigen Symposium des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) deutlich geworden.
„Der Weg zur Ausgestaltung der neuen EU-Verordnung ist noch lang und stellt auch für das Bundesamt die wohl größte Herausforderung für die folgenden Jahre dar“, erklärte BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky zum Auftakt der Veranstaltung.
Agrar-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel sieht die Neuregulierung kritischer Antibiotika als wichtigsten Fortschritt der neuen Verordnung an. Dass solche Antibiotika künftig der Humanmedizin vorbehalten sein sollen, stelle einen Meilenstein im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen dar, so Fuchtel.
Dr. Ivo Claasen von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) prognostizierte, dass der administrative Aufwand mit der neuen Tierarzneimittel-Verordnung abnehmen werde, was auch den Anreiz für mehr Innovationen und neue Produktentwicklungen erhöhen dürfte. Dafür solle eine Produktdatenbank sorgen, die mit einer Datenbank für Arzneimittelsicherheit und einer Datenbank zur Herstellung, Einfuhr und dem Vertrieb von Tierarzneimitteln verknüpft werden müsse. Nach Einschätzung von Claasen stehen die Akteure aber bei der Entwicklung der Datenbanken unter Zugzwang, da das Zeitfenster hierfür sehr eng sei.
Über den Stand der Arbeiten zur Neuordnung des nationalen Tierarzneimittelrechts informierte Dr. Andrea Sanwidi vom Bundeslandwirtschaftsministerium. Ihr zufolge sind gesetzliche Regelungen zu Tierarzneimitteln bisher national im Arzneimittelgesetz und den darauf gestützten Verordnungen geregelt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe koordiniere nun unter gemeinsamer Leitung des Agrarressorts und des Bundesgesundheitsministeriums die gesetzgeberischen Aktivitäten zur Neuordnung des nationalen Tierarzneimittelrechts. Ziel sei es, die nationalen Rechtsvorschriften fristgerecht an das EU-Recht anzupassen.