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Hilfsgelder

Unterstützung für Tierhalter in Griechenland und Frankreich

In Frankreich und Griechenland können Tierhalter nun Hilfsgelder beantragen. Damit wollen die Länder die gestiegenen Produktionskosten der Landwirte abfedern.

Lesezeit: 3 Minuten

In Frankreich und Griechenland haben die Regierungen Hilfspakete für Ihre Tierhalter beschlossen. Für die griechische Regelung im Umfang von 50 Mio. € zur Unterstützung von Unternehmen im Tierhaltungssektor hat die Europäische Kommission grünes Licht gegeben. Wie die Brüsseler Behörde dazu am vergangene Woche mitteilte, erfolgt die Entscheidung auf Grundlage des am 23. März erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen. Konkret sollen die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden.

Die Regelung gilt für Betriebe im Tierhaltungssektor, die vom Anstieg der Betriebsmittelkosten infolge der derzeitigen geopolitischen Krise besonders betroffen sind. Die förderfähigen Begünstigten haben Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von bis zu 2 % ihres Mehrwertsteuerumsatzes im Jahr 2021 oder bis zu 2 % ihrer Bruttoeinnahmen im Jahr 2020. Dies soll davon abhängen, ob sie 2021 der Mehrwertsteuer unterlagen oder nicht. Des Weiteren dürfen die Gelder nicht mehr als 35.000 € je Empfänger betragen und müssen bis spätestens Ende dieses Jahres gewährt werden. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte man arbeite weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer von der Krise betroffenen Sektoren zusammen.

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Frankreich: 400 Mio. € Hilfsgelder angekündigt

Auch in Frankreich hat die Regierung die im Rahmen des „Resilienzplans“ angekündigte Unterstützung für die Tierhalter auf den Weg gebracht. Seit der vergangenen Woche können Beihilfen beantragt werden, die einen Teil des Anstiegs der Futtermittelkosten auffangen sollen. Für das erste Hilfspaket werden nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums insgesamt 308,5 Mio. € bereitgestellt, die ausschließlich Tierhaltern auf dem französischen Festland zugutekommen sollen. Weitere Pakete sind für die Inseln und Überseegebiete sowie für integrierte Unternehmen mit Tierhaltung geplant. Insgesamt hatte Paris 400 Mio. € angekündigt, die um 89 Mio. € aus der europäischen Krisenreserve ergänzt werden sollen.

Ziel ist es, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzufedern und den vom Anstieg der Futtermittelkosten besonders betroffenen Sektoren unter die Arme zu greifen. Vom ersten Hilfspaket könnten offiziellen Angaben zufolge mehr als 100.000 Betriebe profitieren; je nach Grad der Abhängigkeit von zugekauftem Futter sollen zwischen 1.000 € und 35.000 € pro Empfänger ausgereicht werden. Grundlage der Bedarfsberechnung sind laut Ministerium die Ausgaben für den Kauf von Futtermitteln im Zeitraum vom 16. März 2021 bis zum 15. Juli 2021.

Antragsberechtigt sind Betriebe mit Kosten von mehr als 3.000 € und einer „Futtermittelabhängigkeit“ von mindestens 10 %; diese ergibt sich aus dem Anteil der Ausgaben für den Kauf von Futter an den Gesamtbetriebskosten. Bei einer Abhängigkeit zwischen 10 % und 30 % erhalten die Landwirte einen Pauschalbetrag von 1.000 €; bei einem Anteil zwischen 30 % und 50 % werden die Mehrkosten zu 40 % übernommen. Machen die Futtermittelausgaben mehr als 50 % der Gesamtkosten aus, so übernimmt der Staat 60 % der zusätzlichen Belastung. Für die Berechnung der Mehrkosten wird laut Ministerium ein einheitlicher Satz von 40 % veranschlagt, der die voraussichtliche Steigerung in diesem Jahr abbilden soll.

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