Nachdem bereits Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz eingeführt haben, rückt eine solche Regelung nun auch in Rheinland-Pfalz näher. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hatte Anfang Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sich nun der Mainzer Landtag beschäftigt. Damit will die Ministerin Berlin unter Druck setzten, eine bundesweite Regelung auf den Weg zu bringen.
Das geplante Gesetz ermöglicht es Vereinen, in tierschutzrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren mitzuwirken. Auf diese Weise will man den Tieren eine Stimme geben. Der Gesetzentwurf sieht ein Mitwirkungs- und Klagerechte für diejenigen Tierschutzvereine vor, die nach Inkrafttreten des Gesetzes anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine landesweite Tätigkeit.
Kritiker halten dagegen, dass die Ministerin mit der Forderung nach einem Tierschutz-Verbandsklagerecht ihren eigenen Behörden den Sachverstand abspricht und ihre Verantwortung für den Vollzug des Tierschutzes auf Tierschutzvereine verlagert. Das Verbandsklagerecht habe erhebliche zeitliche Verzögerungen zur Folge. Und das führe nicht zu Verbesserungen für das Tierwohl, sondern zu einem Mehraufwand bei behördlichen Entscheidungen sowie zu Behinderungen in der Nutztierhaltung und in der tierexperimentellen Forschung. Statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, solle Höfken für einen effektiven Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen sorgen. (AgE)
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