Geflügelverband
Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: Fleischwirtschaft rechnet mit Klagen
Die Fleischwirtschaft sieht im Verbot der Zeitarbeit in nur einer Branche einen Verstoß gegen die Verfassung. Friedrich-Otto Ripke wiederholt in der NOZ seine Drohung, dagegen zu klagen.
Das zum 1. Januar in Kraft tretende Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft wird voraussichtlich Gerichte beschäftigen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet, gehen mehrere Verbände der Branche davon aus, dass einzelne Unternehmen klagen werden.
Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG), teilte der "NOZ" mit, nicht das Verbot der Werkverträge als solches sei unter den Geflügelfleischproduzenten strittig, aber das weitergehende Verbot sämtlicher Leiharbeit in den Betrieben: "Im Verbot der Zeitarbeit in nur einer Branche sehen wir einen Verstoß gegen unsere Verfassung, und ich bin sicher, dass ein oder mehrere betroffene Unternehmen dagegen erfolgreich Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden."
Ähnlich äußerte sich auch Sarah Dhem, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie. Sie teilte der "NOZ" mit, noch nicht zu wissen, wie sich einzelne Unternehmen aus ihrem Verband - überwiegend Wurstproduzenten - entschieden hätten. "Aber wir gehen davon aus, dass einige klagen werden."
Nach großen Corona-Ausbrüchen unter Schlachthof-Mitarbeitern hatte die Bundesregierung ein Verbot sogenannter Werkverträge auf den Weg gebracht, mit denen Subunternehmer ihre Arbeiter in Schlachthöfe schicken. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Mit dem Gesetz werden Werkverträge ab dem 1. Januar verboten, der Einsatz von Leiharbeitern ab dem 1. April 2021. Große Fleischproduzenten haben nun damit begonnen, bisherige Beschäftigte von Subunternehmern fest anzustellen. Allein beim Marktführer Tönnies sind das nach Angaben eines Unternehmenssprechers 6000 Menschen.
von Peter Beiersdorfer
Vielleicht noch eine Anmerkung Lohn!
Passt vielleicht jetzt nicht hier rein Herr Müller, aber Thema gerechte Entlohnung!! Das bekommt man ja nur beiläufig in den Medien im Nebensatz mit, das wir Steuerzahler für den Zuschlag was die Lufthansa Piloten zu ihren Kurzarbeitergeld noch bekommen aus Coronabeihilfen des Staates ... mehr anzeigen bezahlt werden. Das Gehalt eines Piloten liegt zwischen 12000-20000 € im Monat. Nur mal so am Rande.......... weniger anzeigen
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von Peter Beiersdorfer
Herr Müller
ja glauben Sie das die private Arbeitnehmervermittlung umsonst die Arbeiter vermittelt? Leute die bei einer Arbeitstvermittelfirma angestellt sind, arbeiten für gleiche Arbeit, bekommen aber weniger entlohnt bzw. da gibt es kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Des wegen sind ja auch ... mehr anzeigen viele Arbeiter hoch motiviert...... wenn sie in einen Betrieb vermittelt werden! Aber auch da, Entschuldigung: Da hört man nichts von Gewerkschaftern bzw. in den Medien!!!!!!!!!! Es ist Fakt, das auch der Staat es auf seinen öffentlichen Bauten toleriert. Wenn dann soll jeder Arbeitnehmer fürs gleiche Arbeit gleiches Geld bekommen. weniger anzeigen
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von Bernd Müller
Hallo
Ich kann nur zu Zahlen aus unserer Integration etwas sagen. Hier werden die Leiharbeiter nur geringfügig schlechter entlohnt als die Festangestellten. Ist alles nur ne Sache der vernünftigen Kontrolle.
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von Peter Beiersdorfer
Leiharbeit
Herr Müller, wenn in einem Betrieb der Leiharbeiter bei gleicher Arbeit ein Drittel weniger Geld verdient, als der fest angestellter Arbeiter im Betrieb....... dann ist das Ausbeutung. Aber in der Industrie wird es ja geduldet und beide Systeme sind Ausbeutung. Wie gesagt, hier geht`s ... mehr anzeigen nur um reinen Populismus der Herrn Arbeitsminister. weniger anzeigen
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von Bernd Müller
Herr Beiersdorfer
Woher wissen Sie, dass ein Drittel weniger gezahlt wird? In meiner Integration ist es definitiv nicht der Fall...
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von Peter Beiersdorfer
Leiharbeiter
Im Grunde ist es ja korrekt,das ein Riegel der Modernen Sklaverei vorgeschoben wird. Aber...... dann ist es auch das Ende der Zeitarbeitsvermittlerfirmen. Der Staat schaut doch bei seinen öffentlichen Bauten selbst weg, denn die zb. Bauarbeiter auf den Baustellen kommen doch zu 95% aus ... mehr anzeigen Osteuropa oder Gebäudereinigung usw.......Das Problem hier ist das der Arbeitsminister populistisch nur eine Brache angeht. Wie gesagt der Ansatz ist richtig aber bitte dann über alle Branchen damit dies Moderne Sklaverei aufhört. weniger anzeigen
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von Bernd Müller
Nochmal
Leiharbeit ist keine moderne Sklaverei im Gegensatz zu den Werkverträgen!
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von Günter Schanné
Lieber Herr Müller,
nach dem Artikel sehen sich Firmen der Fleischindustrie in ihrem Verfassungsrecht verletzt durch das Verbot der Zeitarbeit. Wobei der demokratisch legitimierte Gesetzgeber für saisonale Arbeitsspitzen 8 % der Belegschaft als Zeitarbeitskräfte zusätzlich genehmigt. Wenn ich den ... mehr anzeigen Artikel falsch verstanden habe, bitte ich Sie um Nachsicht und eine genaue Erklärung. Vorweg noch eines: Weder Fleischindustrie noch Agrarindustrie stehen über dem Gesetz, und schon gar nicht über unserem Grundgesetz. Das hat auch nichts mit Bullerbü-Landwirtschaft zu tun, sondern unser Rechtsstaat weist den ausufernden Kapitalismus in verfassungsmäßige und rechtsstaatliche Schranken. weniger anzeigen
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von Bernd Müller
Genau Herr Schanné
Die Zeitarbeit soll aber einseitig nur in der Fleischindustrie komplett verboten werden. Und das ist nicht verfassungskonform.
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von Bernd Müller
Und...
Die Landwirtschaft und die dazugehörigen Bereiche wollen nur eine Gleichbehandlung und vor allem eine faktenbasierte Gesetzgebung und keine politischen Entscheidungen, die nur nach dem mediengemachten Mainstream getroffen werden.
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von Peter Beiersdorfer
Herr Schannè
Durch Ihre geistige Umnachtung schaffen Sie es immer wieder in diesem Forum zu polarisieren
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von Bernd Müller
Herr Brade
Erklären Sie mir mal bitte was die Leiharbeit mit der Verbreitung von Corona in den Schlachtunternehmen zu tun hat. Mangelnde Hygienemaßnahmen führen zur Verbreitung und nicht die Leiharbeit. Leiharbeit ist ein wichtiges Instrument um saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen.
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von Bernd Müller
und Herr Brade
Ich wäre bereit dort zu arbeiten, wenn ich meinen Lebensunterhalt so verdienen müsste. Die Löhne in der Geflügelschlachtung liegen deutlich oberhalb des Mindestlohns. Dazu kommen sonstige Vorzüge wie z.B. geregelte Arbeitszeiten und ein firmeneigener Kindergarten. Ich glaube die ... mehr anzeigen Mitarbeiter dort haben einen höheren Lohn als viele unserer Berufskollegen, wenn man alle Faktorkosten anrechnet. Das ist aber ein ganz anderes Problem... weniger anzeigen
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von Wilfried Brade
Herr Müller,
der Leiharbeiter ist übrigens beim Verleiher, also der Leiharbeitsfirma angestellt.......und z.B. nicht direkt im Schlachtunternehmen....Hier wurde zwischenzeitlich allerdings kurzfristig viel Gutes erreicht....(siehe z.b. Tönnies) Weiterer Nachtrag (zur Erinnerung): meines Wissens hat ... mehr anzeigen der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Corona-Folgen auf zahlreichen Schlachthöfen es für erforderlich gehalten, genau dieses Gesetz so auf dem Weg zu bringen......Und: auch der Bundesrat hat kürzlich zugestimmt....Die Zukunft wird zeigen - falls seitens einiger Schlachtunternehmen geklagt wird - wie die Judikative hier in D weiter entscheiden wird.... Warten wir es ab.....Ich bin leider kein Hellseher.... weniger anzeigen
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von Willy Toft
Warum nur in den Schlachtbetrieben?
Bisschen Gagga ist das schon, denn bei allen anderen Branchen ist es noch möglich, mit Werksverträgen weiter zu arbeiten!
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von Günter Schanné
Menschenwürde verfassungswidrig??
Ich vermute, das Bundesverfassungsgericht wird dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum bei der Rechtssetzung bestätigen. Art 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. ... mehr anzeigen Auch für die Arbeitnehmer aus Osteuropa gilt Art. 1 Abs. 1 GG. Art. 1 GG gilt ohne Einschränkung Andere einschlägige Artt. im GG wie Art. 2, sowie Artt. 12 und 14 unterliegen verfassungsmäßigen oder gesetzlichen Einschränkungen. Weder die freie Entfaltung der Persönlichkeit, noch die freie Berufsausübung noch das Eigentumsrecht werden unverhältnismäßig eingeschränkt durch die tarifvertraglich geregelte Beschäftigung von Arbeitnehmern im Vergleich zu Leiharbeitnehmern. weniger anzeigen
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von Bernd Müller
Herrn Schanne
Entschuldigung, aber bevor Sie hier einen Kommentar abgeben sollten Sie sich erst einmal mit der Materie beschäftigen. Wenn Sie den Artikel richtig gelesen hätten, würden Sie verstehen worum es geht.
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von Wilfried Brade
Lieber Herr Ripke,
wären Sie denn dazu bereit als Leiharbeiter in der Deutschen Geflügelwirtschaft zu arbeiten? Gern warte ich auf Ihre Antwort!
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von Bernd Müller
Herr Brade
Die Arbeit in den Schlachthöfen ist sicherlich nicht die schönste. Es ist auch nicht die schönste Arbeit Erdbeeren zu pflücken oder Spargel zu stechen. Wenn es nötig ist um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, würde es wohl jeder machen. Um dieses Thema geht es hier auch überhaupt ... mehr anzeigen nicht. In der Vergangenheit wurden Mitarbeiter ausgenutzt und von kriminellen Subunternehmern weiter vermietet in Form von Werkverträgen. Dieses ist nicht ok und darf es nicht geben. Was es allerdings auch nicht geben darf ist eine Ungleichbehandlung einzelnen Wirtschaftszweige. Die Problematik mit den Werksverträgen gibt es in der gesamten Industrie und auch in der Landwirtschaft. Quer über alle Bereiche. Leiharbeit ist aber in der Schlachtbranche unbedingt von notwendig, weil es ein Saisongeschäft gibt und es über diesen kurzen Zeitraum gar nicht möglich wäre den höheren Arbeitsanfall zu kompensieren. Werkverträgen sind übrigens in dem Großteil der Geflügelwirtschaft nicht üblich und in meiner Integration gar nicht zu finden! Ohne Leiharbeit wird es nicht funktionieren, weil der Kostennachteil gegenüber unseren ausländischen Mitbewerbern noch größer wird. Die einseitige Einschränkung der Schlachtbranche ist wieder nur ein Versuch des grünen Mainstream die deutsche Landwirtschaft zu schwächen und Deutschland zu einer Bullerbü-Landwirtschaft zu erziehen. Darum geht es in dieser Klage. weniger anzeigen
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