Bislang hat sich die Berichterstattung nach dem Bundestagsbeschluss vom Donnerstag zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration ausschließlich auf dieses Thema konzentriert. Dabei hat das Parlament weitere wichtige Änderungen in Auftrag gegeben.
Nachdem der Bundestag die betäubungslose Kastration zwei weitere Jahre zugelassen hat, konnte man das Aufatmen der Ferkelerzeuger regelrecht spüren. Ein wenig untergegangen ist in der bisweilen sehr emotional geführten Debatte der Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht haben. Nachdem auch dieser vom Parlament „abgesegnet“ wurde, wird klar, dass die Parlamentarier der Regierung eine ganze Reihe von Aufgaben ins Pflichtenheft geschrieben haben.
Dazu zählen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im kommenden Jahr eine Verordnung für ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme bei Nutztieren vorzulegen. Das gilt auch für den Heimtierbereich. Ziel des sogenannten Stalltechnik-TÜV‘s ist es, mehr tierschutzgerechte Tierhaltungssysteme zu etablieren.
Bei der Erarbeitung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung soll die Regierung sicherstellen, dass sowohl die Sauenhaltung als auch die Ferkelaufzucht bereits in die Eingangsstufe einbezogen werden und die Anforderungen über dem gesetzlich geltenden Standard liegen.
Bis Mitte der Wahlperiode soll ein Plan vorgelegt werden müssen, wie man die nationale Nutztierstrategie weiter entwickeln möchte. In diesem Zusammenhang soll ein konkreter Zeitplan erarbeitet werden müssen. Gleichzeitig soll geklärt werden, wie man notwendige Stallneu- und Umbauten finanziell fördern kann. Ebenso wird der Bund aufgefordert, notwendige Änderungen im Bau- und Umweltrecht umzusetzen.
Der Bund soll alternative Lösungen für nicht-kurative Eingriffe wie das Kürzen von Ringelschwänzen erarbeiten.
Gemeinsam mit Tierärzten, Tierhaltern, Wissenschaftlern und Vertretern von Fachverbänden soll geprüft werden, ob und inwiefern vorliegende Daten im Zuge der Digitalisierung zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden können (Tierwohl-Check).
Auch wenn das jetzt beschlossene Maßnahmen- bzw. Forderungspaket der Bundestagsabgeordneten aufgrund seiner Vielzahl an Vorgaben und Forderungen für viele Schweinehalter zunächst einmal abschreckend wirkt, so war dieser Schritt doch längst überfällig. Denn endlich sehen die Veredler ein Stück klarer. Nun kann sich jeder Tierhalter ausmalen, wohin die Reise der deutschen Schweinehaltung führt und was auf die Landwirte zukommt. Damit den vielen deutschen Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Mästern die Arbeit in Zukunft wieder mehr Spaß macht, gilt es, die geplanten Neuerungen praxisnah auszugestalten und die Landwirte auf dem Weg in die „Veredlungszukunft“ mitzunehmen.
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Nachdem der Bundestag die betäubungslose Kastration zwei weitere Jahre zugelassen hat, konnte man das Aufatmen der Ferkelerzeuger regelrecht spüren. Ein wenig untergegangen ist in der bisweilen sehr emotional geführten Debatte der Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht haben. Nachdem auch dieser vom Parlament „abgesegnet“ wurde, wird klar, dass die Parlamentarier der Regierung eine ganze Reihe von Aufgaben ins Pflichtenheft geschrieben haben.
Dazu zählen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im kommenden Jahr eine Verordnung für ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme bei Nutztieren vorzulegen. Das gilt auch für den Heimtierbereich. Ziel des sogenannten Stalltechnik-TÜV‘s ist es, mehr tierschutzgerechte Tierhaltungssysteme zu etablieren.
Bei der Erarbeitung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung soll die Regierung sicherstellen, dass sowohl die Sauenhaltung als auch die Ferkelaufzucht bereits in die Eingangsstufe einbezogen werden und die Anforderungen über dem gesetzlich geltenden Standard liegen.
Bis Mitte der Wahlperiode soll ein Plan vorgelegt werden müssen, wie man die nationale Nutztierstrategie weiter entwickeln möchte. In diesem Zusammenhang soll ein konkreter Zeitplan erarbeitet werden müssen. Gleichzeitig soll geklärt werden, wie man notwendige Stallneu- und Umbauten finanziell fördern kann. Ebenso wird der Bund aufgefordert, notwendige Änderungen im Bau- und Umweltrecht umzusetzen.
Der Bund soll alternative Lösungen für nicht-kurative Eingriffe wie das Kürzen von Ringelschwänzen erarbeiten.
Gemeinsam mit Tierärzten, Tierhaltern, Wissenschaftlern und Vertretern von Fachverbänden soll geprüft werden, ob und inwiefern vorliegende Daten im Zuge der Digitalisierung zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden können (Tierwohl-Check).
Auch wenn das jetzt beschlossene Maßnahmen- bzw. Forderungspaket der Bundestagsabgeordneten aufgrund seiner Vielzahl an Vorgaben und Forderungen für viele Schweinehalter zunächst einmal abschreckend wirkt, so war dieser Schritt doch längst überfällig. Denn endlich sehen die Veredler ein Stück klarer. Nun kann sich jeder Tierhalter ausmalen, wohin die Reise der deutschen Schweinehaltung führt und was auf die Landwirte zukommt. Damit den vielen deutschen Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Mästern die Arbeit in Zukunft wieder mehr Spaß macht, gilt es, die geplanten Neuerungen praxisnah auszugestalten und die Landwirte auf dem Weg in die „Veredlungszukunft“ mitzunehmen.