Brandenburg verstärkt seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Verbraucherschutzministerium hat mit einem Erlass zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung jetzt zusätzliche Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der ASP in noch nicht betroffenen Gebieten des Landes angeordnet. Außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen sollen Jäger ab sofort flächendeckend verstärkt Wildschweine erlegen und noch intensiver verendete Wildschweine suchen und beproben. In den festgelegten gefährdeten Gebieten gilt noch ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten.
In allen Landkreisen des Landes Brandenburg außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen sollen Jagdausübungsberechtigte folgende Maßnahmen durchführen:
- Flächendeckend verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes
- Verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen (Fallwildsuche)
- Anzeige, Kennzeichnung und Probennahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweines, einschließlich Unfallwild.
In den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz sind außerhalb von ASP-Restriktionszonen von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen.
Die Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sei im Land Brandenburg bereits Ende 2019 verstärkt worden. Die seit Anfang 2018 in Brandenburg für Jäger geltende Aufwandsentschädigung für die Meldung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen wurde von 30 Euro ab dem 1. Dezember 2019 auf 50 Euro erhöht.