Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

VEZG bewertet LEH-Haltungsform positiv

Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch begrüßt die neue Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels. Der Verbraucher müsse jedoch bereit sein, für das Plus beimTierwohl auch mehr zu bezahlen. Ein "Faktormodell" soll bei der Vergütung für mehr Transparenz sorgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. April 2019 kennzeichnet der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) Fleischerzeugnisse bundeseinheitlich nach der Haltungsform, unter der die Tiere gehalten wurden. Ziel ist es, den Verbraucher mithilfe eines 4-stufigen Tierwohllabels über die Haltungsformen der Tierhaltung aufzuklären und ihn über seine Kaufentscheidung mit in die Verantwortung zu nehmen. Das System besteht aus vier Stufen und ordnet bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel für Schweine, Geflügel und Rinder in diese Stufen ein. Mit von der Partie sind Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Penny, Netto und Rewe.

„Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) begrüßt diese Initiative ausdrücklich“, betont VEZG-Vorstand Matthias Frieß. In Marktumfragen würden sich die deutschen Konsumenten gerne als Tierschützer geben. Entscheidend sei jedoch, dass der Verbraucher am Ende auch bereit sei, das Plus beim Tierwohl an der Ladentheke auch mit einem höheren Preis zu honorieren. Hier sei mehr Ehrlichkeit im Umgang zwischen Nutztierhaltern und Verbrauchern erforderlich.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Anforderungen der Stufen 2 bis 4 an die Haltung der Tiere seien mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Erzeugerstufe verbunden, so Frieß. Diese müssten am Ende auch angemessen bezahlt werden. Deshalb fordert der VEZG-Vorstand in punkto Vergütung einen Wechsel, hin zu einem Faktormodell. Bei diesem Modell werden die Kosten der jeweiligen Tierwohlmaßnahmen, im Auftrag der VEZG, von renommierten Betriebswirtschaftlern aus dem Agrarbereich ermittelt.

Multipliziert mit dem Faktor errechne sich so die Vergütung für den Produzenten als Aufschlag auf die geltende Wochennotierung. Diese Aufschläge will die VEZG künftig als zusätzliche Preisempfehlung veröffentlichen und ihren Mitgliedern als Grundlage für Lieferverträge empfehlen. Vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Stufen 3 und 4 seien erhebliche bauliche Investitionen erforderlich, betonte Frieß.

Kritisch sieht Frieß allerdings die bestehenden Zielkonflikte im Bau-, Umwelt- und Tierschutzrecht. Daran drohe die Initiative des LEH zu scheitern. Zum Beispiel behindere die Novelle des Baugesetzbuchs aus dem Jahr 2013 derzeit massiv den Umbau der Ställe zu mehr Tierwohl. Die Mitglieder der Vereinigung würden dringend Planungssicherheit und Verlässlichkeit der Marktpartner bis zum Endabnehmer benötigen. Tierwohl müsse sich für alle Beteiligten an der Produktionsstufe rechnen.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.