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Vion: „Kompromisse sind schwierig, wenn Absatzmärkte wegbrechen“

Nach dem ersten ASP-Fall hat Vion das Good Farming Balance-Programm auf Eis gelegt, weil Absatzmärkte weggebrochen sind. Die Landwirte wurden nicht informiert. Dazu Dr. Stephan Kruse im Interview.

Lesezeit: 3 Minuten

Dr. Kruse, Vion hat das 2017 gestartete Good Farming Balance-Programm (GFB) aufgrund der ASP-Geschehnisse in Deutschland außer Kraft gesetzt. Warum?

Kruse: Durch die ASP-Ausbrüche in Deutschland ist es zu enormen Marktverwerfungen gekommen, die die gesamte Wertschöpfungskette belasten. Einige Länder haben umgehend Liefersperren für Schweinefleisch aus Deutschland erlassen. Diese Sondersituation haben wir in den Lieferverträgen des Good Farming Balance-Programms von vornherein berücksichtigt. Das haben wir auch von Beginn an mit den Partnern in der Landwirtschaft so kommuniziert. Vion hält sich insofern vertragsgetreu.

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Die Leidtragenden sind am Ende aber die Bauern, die ihre schwerer gemästeten Schweine jetzt mit Abzügen verkaufen müssen. Partnerschaft auf Augenhöhe ist das nicht. Warum fällt der Vion ein Kompromissangebot so schwer?

Kruse: Vion sieht sich schon in einer engen Partnerschaft mit seinen Landwirten, nicht nur beim GFB-Programm. Allerdings ist es schwierig, wenn die Kunden- bzw. Abnehmerseite nahezu komplett wegbricht und es keine Absatzmärkte mehr gibt. Da gibt es wenig Spielraum für Kompromissangebote, wie Sie es nennen.

Warum hat Vion die beteiligten Landwirte nicht direkt informiert, sondern nur die Viehhandelsunternehmen? Die Änderungen sind anscheinend nicht in allen Fällen bei den Landwirten angekommen.

Kruse: Wir haben die Informationen mit dem Ausbruch der Krise sofort an unsere Lieferanten kommuniziert. Wenn sich jetzt Defizite zeigen, werden wir daran arbeiten und die Kommunikationswege hin zu unseren Partnern in der Landwirtschaft verbessern.

„Vorlaufzeiten sind nur unter normalen Marktbedingungen möglich“ - Kruse

Warum wurde bei der Aussetzung des GFB-Preises nicht eine Vorlaufzeit berücksichtigt, zumindest so lange, bis die Landwirte ihre im Rahmen des GFB-Programms schwerer gemästeten Schweine abliefern konnten? Im Liefervertrag schreiben Sie sogar, dass Vion spätestens sechs Wochen vor In-Krafttreten der Änderungen schriftlich informiert.

Kruse: Die Vorlaufzeit bezieht sich auf die Änderung von Preismasken unter „normalen“ Marktbedingungen. Die Afrikanische Schweinepest oder auch andere von uns oder der Landwirtschaft nicht zu beeinflussende Ereignisse sind Teil von höherer Gewalt und haben die sofortige Anpassung der Handelsbeziehung zur Folge. Die Änderung bedeutet, dass beide Vertragsparteien keine Pflichten mehr haben und sich frei am Markt bewegen können.

Im Vertrag heißt es, dass „…falls eine Störung länger als sechs Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag… zu kündigen. Derzeit muss man davon ausgehen, dass die ASP eine längerfristige Problematik darstellt. Inwieweit werden Sie von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen?

Kruse: Für Vion ist eine Kündigung der GFB-Verträge aktuell kein Thema. Wir arbeiten bereits jetzt am Wiedereinstieg in das Programm GFB. Die Marktlage muss das aber auch zulassen.

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