Mit Verweis auf die endgültige Aufhebung der Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben in der Uckermark hat sich Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel für eine Obergrenze bei der Neuerrichtung von Mastställen ausgesprochen. Für ihn macht der Fall Haßleben deutlich, dass Genehmigungen für „übergroße Tierhaltungsanlagen“ mit all ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt kaum noch rechtssicher erteilt werden können. Genauso wenig sei es möglich, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für derartige industrielle Anlagen zu erreichen. Da das bundesdeutsche Immissionsschutzrecht bislang keine Obergrenzen bei der Neuerrichtung von Tierhaltungsanlagen vorsehe, wolle er Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz erreichen, erklärte Vogel in der vergangenen Woche in Potsdam.
Unabhängig davon verwies er auf eine neue Förderrichtlinie des Potsdamer Agrarressorts zur artgemäßeren Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh. Unabhängig von der Größe der Ställe und der Haltungsform könnten Schweinezüchter und -halter ab sofort diese Fördermittel in Anspruch nehmen. Anträge könnten sowohl Halter stellen, die die Strohhaltung bereits praktizierten, als auch diejenigen, die dieses Verfahren in ihrem Betrieb neu einführen wollten, erläuterte Vogel. Für diese Fördermaßnahme stehen nach Angaben des Ministers 600.000 € im Jahr zur Verfügung. Bewilligungsbehörde sei das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).