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Tierschutz

Vorerst keine Pflicht zur Kameraüberwachung in Schlachthöfen

In Deutschland wird es vorerst keine obligatorische Videoaufzeichnung in Schlachtbetrieben geben. Der Grund für das Scheitern seien „datenschutzrechtliche Unstimmigkeiten.“

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland wird es vorerst keine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen geben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Demnach kommt die Bundesregierung der Aufforderung der Bundesländer, die rechtlichen Voraussetzungen für eine obligatorische Videoaufzeichnung in den Betrieben zu schaffen, vorerst nicht nach. Zudem scheine eine entsprechende freiwillige Vereinbarung in Niedersachsen zwischen Landesregierung und Vertretern der Schlachtbranche gescheitert.

Kameras wieder abgeschaltet

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Wie der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) auf Anfrage der NOZ mitteilte, seien die Kameras in fast allen Schlachtbetrieben aufgrund von datenschutzrechtlichen Unstimmigkeiten wieder abgeschaltet worden. Die Beschwerden seien sowohl von in den Schlachthöfen eingesetztem, amtlichem Überwachungspersonal als auch von betriebseigenen Mitarbeitern eingelegt worden, erklärte der VdF. Von der Vereinbarung mit der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast habe sich der VdF erhofft, dass datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt werden könnten. Dies sei der Ministerin leider nicht gelungen, so der VdF.

Bundesregierung: Tierschutz ist Ländersache

Die Forderung des Bundesrates und die Vereinbarung in Niedersachsen waren eine Reaktion auf heimlich gedrehte Aufnahmen in Schlachthöfen. Tierrechtsaktivisten hatten in mehreren Schlachtbetrieben mutmaßliche Tierquälereien dokumentiert und öffentlich gemacht. In Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg nach Angaben der NOZ derzeit im Umfeld von fünf Betrieben. Die Bundesregierung wies die Bundesländer darauf hin, dass Tierschutz Ländersache sei. Es müsse geklärt werden, inwieweit Missstände in Schlachthäusern durch intensivere Vor-Ort-Kontrollen verhindert werden können.

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