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Nutztierstrategie

VUSA und BRS veröffentlichen Änderungsvorschläge zur TA Luft

Der VUSA und der BRS haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Vorschläge veröffentlicht, wie Änderungen des BauGB und der TA Luft zu einem Gelingen der Nutztierstrategie beitragen können.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2020 die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Derzeit wird die TA Luft in den Ausschüssen diskutiert. Ziel ist es, sie am 7. Mai im Bundesrat zu verabschieden. Hierbei ist nach Ansicht des Verbands unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbands Rind und Schwein (BRS) Fingerspitzengefühl gefragt. Die Autoren der „Machbarkeitsstudie zur rechtlichen und förderpolitischen Begleitung einer langfristigen Transformation der deutschen Nutztierhaltung“ haben laut beiden Verbänden die Probleme, die sich aus dem Bau- und Immissionsschutzrecht für einen Umbau der Nutztierhaltung ergeben, überwiegend korrekt erfasst. Empfehlungen für rechtliche Anpassungen der TA Luft enthielte die Studie jedoch nicht. Hierzu haben der VUSA und der BRS Vorschläge erarbeitet, die zu einem Gelingen der Nutztierstrategie beitragen können.

Zielkonflikt Tier- und Umweltschutz

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Beide Verbände vertreten die Ansicht, dass die TA Luft-Novelle in der aktuellen Fassung das Spannungsfeld zwischen umweltrechtlichen Vorgaben und einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung mit einem Mehr an Tierwohl und Tierschutz deutlich verschärfen wird. Viele der Vorgaben seien für kleinere und mittlere Tierhaltungen unverhältnismäßig, kritisieren der VUSA und der BRS. Die Verbände fordern deshalb eine Abwägung zwischen Tierwohl- und Schutzanforderungen sowie entsprechende Ausnahmen für kleinere Tierbestände unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Außerdem fordern die Verbände, die generelle Festlegung der Abluftreinigungsanlagen als Stand der Technik zu hinterfragen. Mit der Machbarkeitsstudie werde deutlich, dass Deutschland mit dieser Forderung über eine 1 zu 1-Umsetzung europäischer Vorgaben (BVT-Schlussfolgerungen) hinausgeht. VUSA und BRS fordern daher, dass für Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen, Ausnahmen von der Vorgabe der Abluftreinigung zeitnah mit Inkrafttreten Bundesratsdrucksache 767/20 umgesetzt werden und hierfür konkretisierende Empfehlungen für Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.

Praxisgerechte Umsetzung

Außerdem fordern die Verbände, die TA Luft für kontinuierliche Weiterentwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu öffnen, um eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Eine festgelegte Laufzeit würde dem widersprechen, kritisieren VUSA und BRS. Sie fordern von der Bundesregierung sicherzustellen, dass Weiterentwicklungen bei Haltungsverfahren und Emissionsminderungsmaßnahmen sowie deren Bewertung während der Laufzeit der TA Luft sachgerecht berücksichtigt werden. Zudem fordern beide Verbände, dass die Bundesregierung den erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu tiergerechten Haltungsverfahren und deren Emissionsverhalten im Rahmen der Forschungsförderung künftig stärker fokussiert. Für die Genehmigungsfähigkeit von Tierwohlställen und Umsetzung qualitätsgesicherter tierwohlgerechter Haltungsverfahren sowie die Rechtssicherheit von Genehmigungen sei es wichtig, dass Daten für die Emissionen von Tierwohlställen und bodennahe Emissionsquellen ermittelt werden. Weiterhin sollten Emissionsminderungsmaßnahmen für die Nutztierhaltung bewertet und weiterentwickelt werden. Zudem fehle es an rechtssicheren Emissionsfaktoren sowie Berechnungsverfahren zur Abstandsermittlung, welche diese neuen Anforderungen reflektieren.

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