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Tierfütterung

VVTN für Wiederzulassung verarbeiteter tierischer Proteine

Bei den EU-Plänen gehe es nicht um die Wiederzulassung von Tiermehl, sondern um verarbeitete tierische Proteine aus Nebenprodukten der Lebensmittelgewinnung, betonen die Verarbeitungsbetriebe.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verband der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VVTN) hat Pläne der EU-Kommission zur Wiederzulassung verarbeiteter tierischer Proteine für die Nutztierfütterung begrüßt und zugleich Sorgen über mögliche Gefährdungen zerstreut. Der Verband wies vergangene Woche ausdrücklich darauf hin, dass es hierbei nicht um die „Wiederzulassung von Tiermehl“ gehe, das bis November 2000 unter Mitverarbeitung von verendeten Tieren gewonnen worden sei. Dessen Verfütterung an Nutztiere war 2001 als Maßnahme gegen die Verbreitung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) EU-weit verboten worden. Wie der VVTN betont, handelt es sich bei dem nun vorliegenden Vorschlag der Kommission um „verarbeitete tierische Proteine“. Diese dürften nur aus der Schlachtung und Zerlegung von tierischen Nebenprodukten stammen. Es handele sich somit um einen Rohstoff aus der Lebensmittelgewinnung.

VVTN: Keine Verschwendung von tierischen Nebenprodukten

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Nach Überzeugung des Verbandes gibt es angesichts der Diskussionen um die Verschwendung von Lebensmitteln, ein nachhaltigeres Wirtschaften und den European Green Deal eine ethische Verpflichtung, Tiere, die zum menschlichen Verzehr geschlachtet werden, möglichst hochwertig zu nutzen. Dies gelte auch für Nebenprodukte. Würden die Proteine aus der Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten nicht als Futtermittel oder Düngemittel verwendet, bleibe am Ende nur die thermische Verwertung oder Verbrennung. Dies bedeute die Vernichtung von wertvollen Nährstoffen, so der VVTN. Ihm zufolge wird bei der Aufbereitung und Verfütterung tierischer Nebenprodukte die Verbrauchersicherheit und Rückverfolgbarkeit durch ein ganzes Bündel an Sicherheitsvorschriften und Verordnungen garantiert. Der Verband appellierte daher an das Europäische Parlament, sich für den Kommissionsvorschlag einzusetzen.

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