Fütterung und Güllemanagement: Dass sich diese beiden Faktoren auf die Klimabilanz von Schweinen auswirken, dürfte jedem Landwirt klar sein. Doch es gehört mehr dazu. Wer seinen CO2-Fußabdruck ausweisen will, muss zum Beispiel auch die biologische Leistung oder die Bauweise des Stalls berücksichtigen.
Und wozu das Ganze?
Die weltweit aktive Science Based Targets Initiative will Emissionen in Lieferketten reduzieren, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Bei diesem freiwilligen Programm verpflichten sich Unternehmen, ihre CO2-Emissionen zu senken. Dazu zählen auch Schlachthöfe und Lebensmitteleinzelhändler, die ihre Rohstoffe aus der Landwirtschaft beziehen. Früher oder später werden sie einen Nachweis darüber einfordern. Also noch mehr Bürokratie?
Integration in Sauen- und Mastplaner
Um das Bilanzieren zu erleichtern, will die Beratungs- und Vermarktungsorganisationen VzF die nötigen Schritte in ihren Mastplaner und den db.plus-Sauenplaner integrieren. Den aktuellen Stand präsentierte Dr. Reikja Ladewig am Mittwoch beim Bauerntag der VzF GmbH in Verden. „Als Landwirt muss man erstmal nicht viel wissen“, stellte sie klar, „sondern kann mit Standardwerten arbeiten.“ Die stammen aus dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK) des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL).
Erstmal Standardwerte eintragen
Konkret können Betriebe bzw. deren Berater etwa beim Ferkelzukauf demnächst ein zusätzliches Feld in der Maske ausfüllen. Neben Anzahl und Lebendgewicht der Tiere kommt ein CO2-Äquivalent (CO2e) hinzu. In der späteren Betriebszweigauswertung kann man sich dieses pro kg Schlachtgewicht, pro kg Lebendgewicht oder pro abgesetztem Ferkel ausgeben lassen. Ob für ein Wirtschaftsjahr oder eine Mastgruppe, ist dabei egal, sofern alle Informationen für den Zeitraum vorliegen.
Wirtschaftsdünger und Ökostrom
Erfasst wird alles bis zum Verkauf ab Hof. Hinzu kommen Angaben zu Stallform, Wirtschaftsdüngerlagerung und Co. Die mineralwirksamen Inhaltsstoffe des Wirtschaftsdüngers lassen sich übrigens wieder gutschreiben. Standardwerte im Bereich Energie gelten immer für den typischen deutschen Strommix. Verwendet ein Landwirt nur Ökostrom, kann er den Wert entsprechend anpassen. Die Produktion von eigenem Strom per Photovoltaikanlage auf dem Stall ist dagegen bisher nicht anrechenbar. Landwirte sollten sie aber unbedingt separat ausweisen.
Zeitlicher Rahmen
Die Programmierungsphase für die VzF-Software ist noch nicht abgeschlossen. Im Herbst könnten die Funktionen aber schon verfügbar sein. Geplant sind bis dahin noch Austauschtreffen mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Langfristig sollen konkrete Betriebsdaten die Standardwerte ablösen.