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topplus "Meineid und Tierquälerei"

Kastenstandregelung: Tierschutzbund droht Klöckner mit Strafanzeige

„Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen." Das droht Tierschutzpräsident Schröder, wenn Klöckner an ihrer Version der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festhält.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Tierschutzbund droht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Meineid und Tierquälerei – sollte die von ihr vorgelegte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, speziell zur Haltung von Sauen in Kastenständen, in Kraft treten.

Der Verordnungsentwurf bedeutet aus Sicht der Tierschützer eine Verschlechterung für die Tiere und verstoße damit gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz, heißt es. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Mitglieder des Agrarausschusses aufgefordert, bei ihrer Sitzung am 27. Januar dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern.

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„Mit der Verschlechterung der Sauenhaltung droht nach der Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration der nächste Angriff auf den Tierschutz – und geht in seiner Reichweite sogar noch darüber hinaus", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Erstmals werde nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine Formulierung, die dem Schutz der Tiere gilt, bewusst gestrichen. Wenn eine Bundesregierung den Tierschutz so offen attackiert und dabei das Grundgesetz verletzt, sei man jetzt an einen Punkt gelangt, an dem Konsequenzen notwendig werden, so Schröder. "Versagen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD als Legislative und bleibt auch die Exekutive tatenlos, müssen wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel der Judikative nutzen. Wir haben lange genug gewarnt“, droht der Präsident.

Hinzu kommt seiner Aussage nach, dass in der Tierschutzpolitik der Bundesregierung derzeit nur Stillstand oder Rückschritt zu erkennen seien. Das treffe den Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Besonderen: Die Rücknahme des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in 2018, das immer noch nicht ordnungsrechtlich gesetzte Datum für ein Ende der Kükentötung und das unzureichende, als freiwillig geplante staatliche Tierwohllabel sind laut Schröder nur einige aktuelle Beispiele.

„Mit ihrem Amtsantritt hat Klöckner geschworen, das Grundgesetz zu wahren, das sie mit dem Verordnungsentwurf zur Sauenhaltung wissentlich verletzt. Wenn die Verordnung wirklich kommt, müssen wir von einem Meineid ausgehen – und von gesetzlich legitimierter Tierquälerei“, so Schröder. „Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen. Wir setzen aber darauf, dass auch Julia Klöckner ihre Fehler erkennt und einen neuen Verordnungsentwurf vorlegt, der dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt. Die Beratungen der Länder sind in der entscheidenden Phase, es wäre noch Zeit für eine Kurskorrektur.“

BMEL: "Das sieht eher nach PR-Gag aus"

Ein Sprecher des Bundesagrarministeriums sagte in einer ersten Reaktion:

„Verständlich, dass Herr Schröder im Orchester der vielen Tierschutzaktivisten und NGOs Schlagzeilen produzieren und seine Mitglieder mit extremen Vorgehensweisen bedienen muss. Aber juristisch sollte er schon sattelfest sein. Er will eine Ministerin persönlich verklagen, unterscheidet nicht zwischen Amt und Person - das sieht eher nach PR-Gag aus, und es stellt sich umgekehrt die Frage, ob eine solche Klage nicht den Tatbestand der Nötigung und der falschen Verdächtigung erfüllen könnte. Wie er sich da eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Sache vorstellt, ist fraglich. Ist doch der Tierschutzbund regelmäßig Gast im Ministerium. Herr Schröder saß gestern bei einem Treffen zur Beendigung des Kükentötens mit der Ministerin zusammen, gleichzeitig lancierte er über die Presse seine PR mit einer sehr zweifelhaften Klage.“

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