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Weideschweinehalter muss aufstallen, hat aber keinen Stall

Im Spreetal bei Beeskow liegt Gut Hirschaue. Auf 200 ha hält der Betrieb auf Weiden Sattelschweine und vermarktet sie direkt - bislang per Ausnahmegenehmigung. Mit der ASP-Ausbreitung wird die nun wiederrufen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach weiteren Funden an Afrikanischer Schweinepest (ASP) verendeter Wildschweine bei Sieversdorf in der Gemeinde Jacobsdorf (Oder-Spree) rufen die Behörden ein weiteres ASP-Kerngebiet aus und verschärfen die Regelungen. So dürfen Bürger die Wald- und Feldareale außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr betreten.

Kalt erwischt hat dies das Gut Hirschaue weiter südlich im Spreetal bei Beeskow, wo ebenfalls ASP-Kadaver gefunden wurden, berichtet der RBB. Denn der Betrieb hält im Freiland Sattelschweine und muss diese nun aufstallen. Das Problem ist aber offenbar, dass der Betrieb keine Ställe hat. Das Veterinäramt soll nun auf den Bau bestehen, heißt es.

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Gegenüber dem RBB kritisierte Geschäftsführer Henrik Staar, dass seine Schweine auf 200 ha hinter vier Zäunen gesichert gehalten würden. Seit März funktioniere das so, mit Ausnahmegenehmigung des Kreises Oder-Spree. Mit der geforderten Aufstallung stehe nun sein komplettes ökologisches Betriebskonzept vor dem Aus, sagte er. "Wir haben über Jahrzehnte eine funktionierende Direktvermarktung aufgebaut und dieses Konzept wird jetzt dem System des exportorientierten Schweinemarktes geopfert. Das ist mein Eindruck", erklärte Staar gegenüber dem Sender.

Die Freilandhaltung hat das Veterinäramt dem Unternehmer nun aber strikt verboten. Bis spätestens 22. August soll der Stall fertig sein oder der Betrieb bringt bis dahin die schwarz-weißen Sattelschweine in eine von der Schweinepest nicht betroffene Region. Ausnahmen gebe es nicht mehr, sagt Amtstierärztin Petra Senger, weil sich die ASP immer weiter ausbreite. Es sei zu befürchten, dass kleinere Tiere die Pest auch auf das Gut Hirschaue bringen könnten.

"Das Risiko eines Eintrages dann in eine Freilandhaltung ist ungleich höher als in ein Stallsystem", sagt Senger. "Und wenn wir sogar solche Einträge in so kleine Stallhaltungen haben, wie es in den Nachbarkreisen passiert ist, dann ist das Risiko in der Freilandhaltung nun ungleich höher." Sie setze das Risiko um 20 bis 30 % höher an. "Und dann muss der Tierhalter die Verantwortung auch wahrnehmen, dieses Risiko zu minimieren", verlangt die Amtstierärztin.

Gut Hirschaue kontert, dass dies möglicherweise den wirtschaftlichen Ruin bedeuten könnte, zumal die Schweine außerhalb der von der Schweinepest betroffenen Gebiete nicht vermarktet werden dürfen. Staar prangerte zudem an, dass „es alle paar Wochen eine neue Allgemeinverfügung mit ganz neuen Rahmenbedingungen gibt“. Ihm sei unklar, ob man unter solchen Bedingungen so einen Betrieb zukunftsfähig weiterführen könne, sagte er.

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