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Afrikanische Schweinepest

„Weiße Zonen“ zur ASP-Bekämpfung bleiben weiter möglich

Der Bundesrat hat einer Verordnung von Bundesagrarministerin Klöckner zur effektiven ASP-Bekämpfung zugestimmt. Wildschweinbestände können in „weißen Zonen“ nun dauerhaft auf null reduziert werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg wurde im dortigen gefährdeten Gebiet eine sogenannte „weiße Zone“ eingerichtet. In dieser durch Wildschweinbarrieren begrenzten Zone wird die komplette Schwarzwildpopulation entnommen, um das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.

Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Räumung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone rechtssicher anordnen können, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung im vergangenen Jahr als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.

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Nach dem Tiergesundheitsgesetz gelten solche Dringlichkeitsverordnungen jedoch nur befristet. Da die Regelung mit Ablauf des 9. Mai 2021 ihre Gültigkeit verlieren würde, hat Klöckner jetzt die Entfristung der Verordnung entschieden, um die ASP auch weiterhin mit dieser Maßnahme effektiv bekämpfen zu können.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (26.3.) einer entsprechenden Entfristung zugestimmt. Die zuständigen Behörden können somit weiterhin mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone fortfahren.

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