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Weiter Stillstand bei Stoffstrombilanz und Kastenstand

Die Landwirtschaft muss weiter auf Klarheit zu den Themen Stoffstrombilanz und Kastenstandhaltung von Sauen warten. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat beide Themen erneut vertagt. Für die Stoffstrombilanzverordnung wird es nun zum Jahresende eng.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirtschaft muss weiter auf Klarheit zu den Themen Stoffstrombilanz und Kastenstandhaltung von Sauen warten. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat beide Themen erneut vertagt. Für die Stoffstrombilanzverordnung wird es nun zum Jahresende eng.


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Der Agrarausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am Montag die beiden wichtigsten Themen, die Stoffstrombilanzverordnung und die zukünftige Regelung für die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum vertagt. Damit werden nach Informationen von top agrar beide Themen auch zur Bundesratssitzung am 3. November nicht aufgerufen werden. Für eine Entscheidung in diesen beiden seit Monaten verhandelten Themen bleiben damit nur noch die beiden letzten Bundesratssitzungen des Jahres Ende November und Ende Dezember übrig.


Stoffstrombilanzverordnung auf den letzten Drücker


Für die Landwirte bedeutet das, dass sie weiter im Unklaren bleiben, nach welchen Kriterien sie ab 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen müssen. Klar ist lediglich, dass Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar ab 1. Januar 2018 eine solche anfertigen müssen. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Stoffstrombilanzverordnung benötigt die Zustimmung des Bundesrates für ein Inkrafttreten. Streit gibt es vor allem wegen der Anlage 4 der Verordnung. Darin stehen die Berechnungsgrundlagen für die Bilanz mit den zugelassenen anrechenbaren Stall- und Lagerverlusten sowie den Ausbringverlusten für Stickstoff. Vor allem Niedersachsen hatte zuletzt darauf bestanden, dass die Anlage 4 ganz gestrichen wird.


Warten auf Verordnung zum Kastenstand aus dem BMEL


Auch die Beratungen zum Kastenstand treten weiter auf der Stelle. Allerdings ist hier eigentlich nicht der Bundesrat, sondern das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Zug. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte Ende des Sommers ein Eckpunktepapier für den Ausstieg aus dem Kastenstand präsentiert. Danach ist künftig das Halten von Sauen im Kastenstand nur noch für die Dauer von höchstens acht Tagen bis zum Ende der Rausche erlaubt. Den Bestandsbetrieben gewährt das BMEL dafür eine Übergangsfrist von 15 Jahren, wenn vor Ablauf von 10 Jahren ein verbindliches Betriebs- und Umbaukonzept zur Umstellung vorgewiesen wird. Niedersachsen hatte zuvor maximal 5 Tage im Kastenstand gefordert und eine Übergangszeit von 10 Jahren vorgeschlagen. Außerdem wollte Niedersachsen bisher neben dem Kastenstand im Deckzentrum auch den Ausstieg aus dem Kastenstand im Abferkelbereich mitregeln.


Unklare Regierungsbildung behindert Entscheidungen


Auf Grund der sehr unklaren Regierungsbildungen im Bund und jetzt auch in Niedersachsen verwundert die erneute Verschiebung der Entscheidungen jedoch nicht. Bevor in Berlin und Hannover keine klaren Verhältnisse vorliegen, werden die Landwirte wohl weiter auf Entscheidungen warten müssen.

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