Das hessische Landwirtschaftsministerium berichtet von einem weiteren Fund eines mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweines im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Eine Försterin hat den Kadaver in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt entdeckt. Eine entnommene Probe wurde zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen als positiv zurückgemeldet. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) steht zwar noch aus. Im Meldeportal des Tierseucheninformationssystems TSIS sind inzwischen jedoch sogar drei weitere Funde im betroffenen Landkreis aufgeführt.
Neue Sperrzonen I und II erforderlich
Aufgrund der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird es erforderlich, neue Sperrzonen I und II auszuweisen. Der genaue Verlauf wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem wird der Landkreis kurzfristig auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die die für die Öffentlichkeit, die Jägerschaft und die Landwirtschaft geltenden Restriktionen regelt.
Landesweit bisher 345 Kadaver gefunden
Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten weiterhin mit Hochdruck, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden bereits über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden landesweit bisher mehr als 345 Wildschweinkadaver aufgefunden, meldet das Hessische Landwirtschaftsministerium. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.
Schwarzwild beruhigen
Darüber hinaus sei es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten, betont ein Sprecher des Ministeriums. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gelte ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es wurde ein Jagdverbot erlassen und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienen alle dem Ziel, das Schwarzwild zu beruhigen und eine weitere Verschleppung des Virus zu vermeiden.