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Wieder keine Entscheidung zum Kastenstand?

Der Bundesrat vertagt im Mai möglicherweise erneut die Entscheidung über die Neuregelung der Kastenstandhaltung. Die nächste Möglichkeit für einen Beschluss gibt es dann erst Anfang Juni.

Lesezeit: 2 Minuten

Voraussichtlich wird es in der nächsten Bundesratssitzung am 15. Mai erneut keine Befassung mit den Änderungen für die Kastenstandhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geben. Bereits im Februar und März war das Thema kurzfristig von der Tagesordnung der Länderkammer genommen worden. Denn es gab keine Einigung der Länder über die zahlreichen Änderungswünsche an der Regierungsvorlage, die insbesondere von Ländern mit Beteiligung der Grünen an der Landesregierung vorliegen.

NRW und Schleswig-Holstein ringen um Kompromisse

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Nachdem zuvor der Bund vergeblich versucht hatte, die Länder zu einem Kompromiss über die künftigen Anforderungen an die Kastenstandhaltung zu bewegen, bemühen sich seither das CDU-geführte Agrarressort von Nordrhein-Westfalen und das grüne Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein um eine Verständigung, bisher jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Die Positionen seien nach wie vor nicht deckungsgleich, man bleibe aber im Gespräch, heißt es aus Verhandlungskreisen. Streitpunkte sind vor allem die Übergangfristen für die Umsetzung der neuen Vorgaben sowie die Grünen-Forderung, dass die Sau ihre Gliedmaßen ohne Kontakt zu anderen Tieren ausstrecken können muss.

Nächst mögliche Entscheidung im Sommer

Damit könnte die Hängepartie um die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen noch mindestens bis Anfang Juni weiter gehen. Die nächsten Termine für eine Bundesratssitzung sind danach der 5. Juni und der 3. Juli. Danach trifft der Bundesrat sich wegen der Sommerpause erst wieder am 18. September.

DBV fordert Neuregelungen für Abferkelbuchten nur für Neubauten

Beim Deutschen Bauernverband (DBV) zeigt man sich verärgert über den stockenden Verhandlungsstand und spricht von „politischem Taktieren auf dem Rücken der Sauenhalter“. Dort mahnt man eindringlich eine Lösung an. Dabei gebe es darum, die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die wesentlichen Bereiche zu konzentrieren. Dies seien Kastenstände im Deckzentrum mit angemessenen Übergangsfristen sowie neue Regelungen für Abferkelbuchten nur für Neubauten. Damit einhergehen müssten Anpassungen im Bau- und Umweltrecht. Der Verband hofft auf eine Einigung bis zur Sommerpause.

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