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Wiederzulassung tierischer Proteine in Sicht

Wie die zuständige EU-Behörde in Brüssel vergangene Woche bekannt gab, sind ab Juni 2013 wieder verarbeitete Schlachtreste von Schweinen und Geflügel als Komponenten im Fischfutter zulässig. Die Verordnung, die bereits im Sommer vergangenen Jahres von den EU-Mitgliedstaaten bewilligt worden ist, wurde nun offiziell von der Europäischen Kommission in Kraft gesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie die zuständige EU-Behörde in Brüssel vergangene Woche bekannt gab, sind ab Juni 2013 wieder verarbeitete Schlachtreste von Schweinen und Geflügel als Komponenten im Fischfutter zulässig. Die Verordnung, die bereits im Sommer vergangenen Jahres von den EU-Mitgliedstaaten bewilligt worden ist, wurde nun offiziell von der Europäischen Kommission in Kraft gesetzt. Der Einsatz verarbeiteter tierischer Proteine (PAP) in der Fischfütterung ist damit nach zwölf Jahren wieder erlaubt. Damals wurde die Verfütterung von PAP an Fische als Folge der BSE-Krise ebenso verboten wie in der restlichen Nutztierfütterung.

 

Die Kommission begründet die Wiederzulassung einerseits mit der deutlich gesunkenen Anzahl gemeldeter BSE-Fälle während der vergangenen Jahre und der geringen Übertragungsgefahr zwischen Nicht-Wiederkäuern. Zudem unterliegt die Herstellung von PAP heute wesentlich strengeren Auflagen als vor der BSE-Krise. So ist nun unter anderem eine Drucksterilisation im Verarbeitungsvorgang vorgeschrieben.


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PAP bald wieder im Schweinetrog?


Im Zuge der jetzt erfolgten Freigabe für Fischfutter äußerte die Brüsseler Behörde zudem die Absicht, auch die Wiederzulassung tierischer Proteine im Schweine- und Geflügelfutterbereich anzustreben. Um bis dahin aber eine Einmischung von Proteinen tierischer Herkunft in diese Bereiche zu verhindern, hat die EU die Wiederzulassung im Fischfutter mit strengen Auflagen zur Rückverfolgbarkeit verbunden. Weiterhin ausgeschlossen wird die Zulassung von PAP in der Wiederkäuer-Fütterung. (AgE)

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