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"Wildschweine als Sündenbock": Tierschutzbund gegen Aufhebung der Schonzeit

Am heutigen Freitag entscheidet der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, mit dessen Hilfe das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden soll. Der vom Kabinett am 21. Februar 2018 beschlossene Verordnungsentwurf sieht u.a. vor, die Schonzeit für Schwarzwild aufzuheben.

Lesezeit: 2 Minuten

Am heutigen Freitag entscheidet der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, mit dessen Hilfe das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland verhindert werden soll. Der vom Kabinett am 21. Februar 2018 beschlossene Verordnungsentwurf sieht u.a. vor, die Schonzeit für Schwarzwild aufzuheben.

 

„Wir appellieren an den Bundesrat, dem Verordnungsentwurf in dieser Form nicht zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass man aufgrund etwaiger Katastrophenszenarien den Tierschutz in der Verordnung außen vor lässt“, sagt dazu Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

 

Wildschweine, die das Virus noch nicht einmal selbst nach Deutschland tragen werden, sollen seiner Meinung nach als Sündenböcke herhalten. Schon jetzt würden jedes Jahr über eine halbe Million Wildschweine getötet – ohne dass dies Auswirkungen auf das Populationswachstum hat. „Die Aufhebung von Schonzeiten betrifft vor allem biologisch sensible Zeiten im Spätwinter und beeinträchtigt durch die Unruhe, die eine Bejagung mit sich bringt, auch andere Tierarten. Wenn Schonzeitaufhebungen und Schüsse in Rotten mit führenden Sauen zugelassen oder stillschweigend akzeptiert werden, ist dies aus Tierschutzsicht inakzeptabel. Das gleiche gilt für Saufänge, die in manchen Bundesländern verstärkt zum Einsatz kommen sollen“, so der Tierschützer.

 

Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher, den entsprechenden Artikel ersatzlos aus der Verordnung zu streichen. Stattdessen sollte sich die Bundesregierung auf die anderen in der Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren. Diese betreffen zum Beispiel Hygienemaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben, die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen, das Verbringen von Schweinen und Fleischerzeugnissen sowie die Verwendung von Heu, Stroh und Gras aus gefährdeten Gebieten.

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