NRW will am Freitag im Bundesrat für die Fristverlängerung beim Thema Ferkelkastration stimmen. Spricht sich der Bundesrat für die Fristverlängerung aus, muss noch der Bundestag zustimmen. Unklar ist derzeit, ob es auch in der Großen Koalition für eine Mehrheit reicht.
Die CDU in Nordrhein-Westfalen spricht sich beim Thema Ferkelkastration klar für die Fristverlängerung über den 1. Januar 2019 hinaus aus. Bianca Winkelmann, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, erklärt dazu: „Wichtig ist, dass wir im Sinne des Tierschutzes schnellstmöglich die Option einer schmerzlosen und rechtskonformen Ferkelkastration auf den Weg bringen. Parallel dazu muss diese aber auch ökonomisch darstellbar sein, so dass ein Abwandern der Ferkelproduktion ins Ausland verhindert wird. Die Sauenhalter im Land brauchen dringend verlässliche Rahmenbedingungen.“
Winkelmann fordert weiter, dass die Debatte nicht ideologisch geführt wird. „Solange die bislang präferierten Wege einer tierschutzgesetzkonformen Kastration - Ebermast, Vollnarkose und Immunokastration - Schwierigkeiten bereiten, müssen wir, um Strukturbrüche zu verhindern, die Möglichkeit des '4. Weges' weiter prüfen. Da sich abzeichnet, dass die Lösung des Verfahrens der Lokalanästhesie mit Schmerzmitteln bis zur gesetzten Frist nicht zu realisieren ist, braucht es eine Verlängerung dieser Frist“, erklärt die CDU-Abgeordnete.
Laut Winkelmann liegt der Ball derzeit ganz klar im Spielfeld der Bundespolitik. Sie kündigte an, dass NRW kommenden Freitag im Bundesrat die Anträge der Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg unterstützen wird. Sollte ein Antrag mehrheitsfähig sein, müsste er als nächstes im Bundestag beraten werden.
Laut Winkelmann ist derzeit aber offen, ob sich auch die Große Koalition für eine Fristverlängerung entscheiden wird. „In der Großen Koalition scheint es derzeit keine sicheren Mehrheitsverhältnisse für eine Verlängerung der Frist zu geben, und das liegt nicht an der CDU“, so Winkelmann gegenüber top agrar.