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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Wochenblatt-Forum: Wie können Schweinehalter auf die neue Haltungs-VO reagieren?

Durch die neue Haltungs-VO kommen erhebliche Änderungen auf Schweinehalter zu. Welche Lösungen es für die Umsetzung in die Praxis gibt, erklärte Stallbauexperte Bernhard Feller in einem Onlineseminar.

Lesezeit: 4 Minuten

Insbesondere auf die Sauenhalter kommt künftig eine Herkulesaufgabe zu: Mitte Januar hat die Europäische Kommission bereits ihr OK zu den Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gegeben. Experten rechnen damit, dass die Verordnung nun in Kürze im Bundesgesetzblatt erscheint und damit rechtskräftig wird. Dann muss sie von den Schweinehaltern umgesetzt werden. Doch welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Schweinehalter, das Gesetz in die Praxis umzusetzen?

Darüber diskutierten am vergangenen Montagabend Gerburgis Brosthaus, Redakteurin Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, und Marcus Arden, Redakteur top agrar, mit Stallbauberater Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in einem Online-Fachgespräch. Veranstaltet wurde das Fachgespräch im Rahmen des Wochenblatt-Forums, mit der das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben in den kommenden Tagen eine digitale Alternative zu den verschobenen Agrarunternehmertagen in Münster bietet.

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„Es gibt kaum ein Gesetz, das im Vorfeld so heftig diskutiert wurde, wie die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“, erklärte Bernhard Feller gleich zu Beginn des Fachgesprächs. In Impulsvorträgen stellte der Stallbauberater zunächst die wesentlichen Änderungen im Deckzentrum und Abferkelbereich vor, sowie die Veränderungen, die künftig für alle Schweinehalter gelten. Während des Seminars hatten die Zuschauer die Möglichkeit, Fragen im Live-Chat zu stellen, die dann im Studio rege diskutiert wurden.

Deckzentrum: Drei Jahre für Umbaukonzept

„Wir werden das Deckzentrum in Zukunft ganz anders denken müssen“, erklärte Bernhard Feller. Wesentlicher Knackpunkt wird die Gruppenhaltung von abgesetzten Sauen und Jungsauen im Deckzentrum sein. Denn eine Fixierung der Sauen ist künftig nur noch für den Zeitpunkt der Belegung bzw. für medizinische Behandlungen erlaubt. „Vom Absetzen bis zur Besamung muss den Sauen eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 5 m² zur Verfügung stehen“, so Feller. Davon müssen 1,3 m² als Liegebereich ausgewiesen sein; der Aktivitäts- und Liegebereich muss strukturiert sein. Auch Rückzugsmöglichkeiten werden gefordert, damit sich die Sauen aus dem Weg gehen können.

Für die meisten Sauenhalter bedeuten die neuen Vorgaben im Deckzentrum: umbauen oder neu bauen. Ab dem Inkrafttreten der Haltungs-VO haben sie drei Jahre Zeit, ein Umbaukonzept für das Deckzentrum vorzulegen oder aber eine verbindliche Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung abzugeben, erklärte der Stallbauexperte. Für die Erlangung einer Baugenehmigung gelten weitere zwei Jahre, sowie weitere drei Jahre zur Umsetzung der Planung. Wie sich mögliche Um- bzw. Neubaukonzepte realisieren ließen, skizzierte Feller in einem Impulsvortrag.

Knackpunkt Ferkelnest

Auch im Abferkelbereich kommen erhebliche Änderungen auf die Ferkelerzeuger zu: Säugende Sauen müssen künftig in Bewegungsbuchten mit mind. 6,5 m² gehalten werden. Eine Fixierung der Sau im Ferkelschutzkorb ist zudem nur noch einen Tag vor bis maximal drei Tage nach der Abferkelung zulässig. Nach spätestens zwölf Jahren müssen die Sauenhalter ein Umstellungskonzept vorlegen, danach haben sie noch drei Jahre Zeit für die Genehmigung und den Um- bzw. Neubau.

„Es gibt kaum ein Gesetz, das im Vorfeld so heftig diskutiert wurde, wie die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ - Bernhard Feller

Ein weiterer Knackpunkt wird der Liegebereich für die Saugferkel sein. Hier schreibt der Gesetzgeber künftig vor, dass der Liegebereich den „Ferkeln ein gleichzeitiges, ungehindertes Ruhen ermöglichen und entweder wärmegedämmt und beheizbar oder mit einer geeigneten Einstreu bedeckt sein“ muss. Ein perforierter Boden im Liegebereich der Saugferkel muss zudem abgedeckt sein. „Das bedeutet, dass wir künftig Ferkelnestgrößen von über 1 m² haben werden, bei größeren Würfen auch auf mehr als 1,5 m²“, erklärte Feller. Anhand von vier Handlungsoptionen kalkulierte der Stallbauberater zudem, welche finanziellen Auswirkungen sich für unterschiedliche Um- bzw. Neubauvarianten ergeben.

Verschärfungen auch für Mäster und Ferkelaufzüchter

Doch auch die Ferkelaufzüchter und Mäster sind von den Änderungen der Haltung-VO betroffen. Die Vorschriften für Beschäftigungsfutter, Schadgase, Lärm sowie Sensorfütterung werden ebenfalls verschärft. Welches Beschäftigungsmaterial die Anforderungen erfüllt und wie Schweinehalter die Bucht durch Beleuchtung strukturieren können, erklärte Bernhard Feller unter anderem in seinem letzten Impulsvortrag.

Sie haben den Termin verpasst? Kein Problem! Im Nachgang können Sie sich die Diskussionsrunde in Ruhe nochmals anschauen.

Hier können Sie die Themen und Termine für die kommenden Branchen- und Fachgespräche des Wochenblatt-Forums einsehen.

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