Russland gerät in Erklärungsnot wegen seines Importverbots für Schweinefleisch und lebende Schweine aus der Europäischen Union, das mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und im Baltikum begründet wird.
Laut Informationen des englischsprachigen Informationsdienstes AGRA FACTS hat sich ein Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) in einem Streitschlichtungsverfahren wegen dieser Einfuhrbeschränkung auf die Seite der klagenden EU gestellt. Danach halten die Mitglieder des Schiedsgerichts das Verbot für unvereinbar mit der Verpflichtung Russlands, Handelsbeschränkungen aus Gründen der Tier- und Pflanzengesundheit auf internationalen Standards fußen zu lassen.
Trotz der relativ klaren Begrenzung der ASP-Ausbrüche auf sehr weit östlich liegende Teile der Gemeinschaft untersagt Moskau seit Ende Januar 2014 pauschal Schweinefleischlieferungen aus der gesamten EU, weil der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands die von Brüssel eingerichteten Sicherheitszonen für deutlich zu klein hält.
Das Verbot gilt unabhängig von der Importsperre, die im Sommer 2014 von der russischen Regierung wegen der Ukrainekrise für Agrargüter aus der EU und anderen Ländern ausgerufen wurde. Sollte die WTO-Entscheidung rechtskräftig werden, könnte der EU erlaubt werden, Strafzölle auf russische Produkte zu erheben.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan bejahte beim Ratstreffen der europäischen Landwirtschaftsminister am15. Februar in Brüssel die Existenz des Berichts, bei dem es sich um eine vorläufige Version handele. Gleichzeitig betonte er jedoch: „Ich bin zuversichtlich, dass die Grundlosigkeit des Verbots bestätigt werden wird.“ Laut Hogan soll der WTO-Bericht im April fertiggestellt werden.