Immer, wenn bei einem Stallbrand Tiere zu schaden kommen, erneuern Tierschutzorganisationen ihre Kritik an angeblich mangelndem Brandschutz. Manche Vereine zeigen die von der Tragödie heimgesuchten Bauern auch direkt an.
Nun gießt Greenpeace Wasser auf die Mühlen und behauptet, dass schon bei der Genehmigung und Überwachung der Ställe die rechtlichen Vorgaben zum Brandschutz und die Mindestanforderungen für die Rettung der Tiere nicht erfüllt würden. Die regelmäßigen Verstöße gegen geltendes Recht und den im Grundgesetz verankerten Tierschutz belege das Rechtsgutachten des Berliner Fachanwalts für Verwaltungsrecht Ulrich Werner, heißt es.
Was hat der Anwalt herausgefunden?
Das Gutachten kommt nach Auswertung der Genehmigungs- und Überwachungspraxis bei zehn großen Ställen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen zu dem Ergebnis, dass Vorgaben der Landesbauordnungen nicht nur fehlerhaft ausgelegt, sondern systematisch ignoriert würden.
So werde regelmäßig die Vorgabe missachtet, in Abständen von maximal 40 m Brandwände zu errichten. Außerdem wurden – abweichend von den klaren Vorgaben der Landesbauordnungen – keine Anforderungen an die brandschutztechnische Bemessung der tragenden Bauteile gestellt. Damit wäre die Rettung der überwiegenden Zahl der Tiere in den untersuchten Ställen im Brandfall unmöglich, heißt es.
Die Katastrophe von Alt Tellin, wo Ende März 2021 beim Brand in den Ställen der LFD Holding in Vorpommern mehr als 60.000 Tiere verendeten, könne sich so jederzeit wiederholen.
Greenpeace behauptet, der politisch gewollte Tierschutz werde systematisch den wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie untergeordnet. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir fordern die Tierschützer auf, geltendes Recht durchzusetzen und Anlagen zu schließen.