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Zukunft der Nutztierhaltung: Borchert diskutiert mit Westfalens Tierhaltern

Auf der digitalen Tagung vom WLV-Veredlungsausschuss und Arbeitskreis Ferkelerzeugung stand neben der Nutztierstrategie sowie Haltungs-VO auch der Umgang mit erkrankten Einzeltieren auf der Agenda.

Lesezeit: 4 Minuten

„Wenn wir in Deutschland weiterhin Nutztiere halten wollen, brauchen wir die Akzeptanz der Gesellschaft“. Das betonte der Leiter des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert am vergangenen Freitag bei der gemeinsamen digitalen Sitzung vom Veredlungsausschusses und Arbeitskreis Ferkelerzeugung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV). Unter der Leitung von WLV-Präsident Hubertus Beringmeier und Carsten Spieker, Sprecher der Ferkelerzeuger in Westfalen-Lippe, tagten rund 75 Delegierte. Jochen Borchert, Leiter des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, stellte unter anderem die aktuellen Entwicklungen zur Umsetzung der Borchert-Vorschläge zum Umbau der Nutztierhaltung vor. Dafür sei es wichtig, dass die Landwirte die Veränderungen selbst gestalten und nicht von Gesetzurteilen getrieben werden, stellte der Ex- Landwirtschaftsminister klar. Um die Mehrkosten der Tierwohlmaßnahmen über die Laufzeiten der Abschreibung zu decken seien 20-Jahres-Verträge, die der Landwirt mit dem Staat abschließt, wichtig. In Kürze sollen dafür erste Musterverträge vorgelegt werden, betonte Borchert.

Borchert mahnte politische Entscheidungen an

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Nach wie vor stocke jedoch die Debatte über die Finanzierungsmodelle der Tierwohlprämien und der Investitionsförderungen des Borchert-Plans. Die im März vorgestellte Machbarkeitsstudie empfiehlt als Finanzierungsmodell eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für tierische Produkte bzw. mit Einschränkungen eine Tierwohlabgabe, die wie eine Verbrauchssteuer wirken soll. Vor diesem Hintergrund mahnte Borchert an, dass jetzt politische Entscheidungen folgen müssen, wie der Umbau der Nutztierhaltung finanziert werden soll. Dabei sei es auch wichtig, dass der Berufsstand Druck auf die Politik ausübe und signalisiere, die Veränderungen anzupacken. Klar sei auch, dass Tierwohlställe nicht vom Bau- und Emissionsschutzrecht blockiert werden dürften, so der Leiter des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.

Konzepte zum Umgang mit kranken Einzeltieren in Arbeit

Auf der Agenda stand zudem der Umgang mit erkrankten Einzeltieren. Dr. Sylvia Heesen, im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium für Tierschutz zuständig, erläuterte zunächst die Ergebnisse der amtlichen Schwerpunktkontrollen in Mastbetrieben in NRW. Demnach haben stichprobenartige Kontrollen in 387 Mastbetrieben in NRW gezeigt, dass es beim Umgang mit kranken und verletzten Schweinen in vielen Fällen noch Verbesserungspotenzial gibt. Um den Umgang mit kranken Einzeltieren zu optimieren, wurde auf Landesebene eine vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) koordinierte Arbeitsgemeinschaft einberufen. Das Ziel soll sein, ein gemeinsames Handlungskonzept für Landwirte, Hoftierärzte und Amtstierärzte zu erarbeiten.

Förderungen für Elektrozangen?

Dr. Heesen berichtete unter anderem von möglichen Lösungsansätzen für Tierhalter. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft ist eine Einführung von verpflichtenden Praxisübungen zur Nottötung während der überbetrieblichen Ausbildung an Falltieren in VTN-Betrieben oder Übungsmodellen denkbar. Auch vorhandene Leitfäden als Entscheidungshilfe sollten intensiv genutzt werden. Dr. Heesen plädierte zudem für eine differenziertere Dokumentationen zwischen notgetöteten bzw. verendeten Tieren mit der Angabe von Gründen. So könnten Entscheidungen zur Nottötung transparenter dargelegt werden. Auch der Wunsch der Landwirte nach unblutigen Tötungsmethoden mit Elektrozange wurde in das Konzept aufgenommen. Der WLV plädierte dafür, dass das Land NRW den Kauf Elektrozangen fördern sollte. Der Vorschlag werde derzeit hausintern geprüft, versicherte Dr. Heesen. Sie betonte zudem, dass die ersten Eckpunkte eines gemeinsamen Konzepts des Landes NRW zum Umgang mit kranken Einzeltieren in Schweinemastbetrieben zur weiteren Diskussion in der Arbeitsgemeinschaft vorbereitet werden. Ende des Jahres soll ein gemeinsames Handlungskonzept vorliegen.

Einen detaillierten Einblick in die Ausführungshinweise der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gab Bernard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Dr. Silvia Heesen betonte vor diesem Hintergrund, dass es bislang noch an einer einheitlichen Auslegung der Ausführungshinweise durch die Amtsveterinäre mangele. Dies wurde ihr auch von den Tierhaltern bestätigt. Die Flexibilität in der Auslegung der Ausführungshinweise fehle. Deshalb sollen die Details der Ausführungshinweise nochmal auf den Prüfstand kommen und aktualisiert werden, so Dr. Heesen.

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