Forscher und Unternehmen können vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) prüfen lassen, ob die jeweiligen Pflanzen unter das dortige Gentechnikrecht fallen oder nicht („Am I Regulated“ Process). Schriftlich wird dargelegt, welche Gene mithilfe der Genomeditierung abgeschaltet/verändert wurden und dass die so editierten Pflanzen nachweislich keine von außen eingeführte Fremd-DNS enthalten (Null-Segreganten). Nach der Genehmigung durch die US-Behörde gelten die Pflanzen als „dereguliert“. So ist es möglich, sie ohne weitere Auflagen anzubauen und zu vermarkten. Damit orientiert sich die USA ebenso wie viele andere außereuropäische Länder an dem Grundsatz, dass eine Genehmigung erfolgt, wenn diese Pflanzen auch durch herkömmliche Methoden oder zufällige Mutationen hätten entstehen können.
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Forscher und Unternehmen können vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) prüfen lassen, ob die jeweiligen Pflanzen unter das dortige Gentechnikrecht fallen oder nicht („Am I Regulated“ Process). Schriftlich wird dargelegt, welche Gene mithilfe der Genomeditierung abgeschaltet/verändert wurden und dass die so editierten Pflanzen nachweislich keine von außen eingeführte Fremd-DNS enthalten (Null-Segreganten). Nach der Genehmigung durch die US-Behörde gelten die Pflanzen als „dereguliert“. So ist es möglich, sie ohne weitere Auflagen anzubauen und zu vermarkten. Damit orientiert sich die USA ebenso wie viele andere außereuropäische Länder an dem Grundsatz, dass eine Genehmigung erfolgt, wenn diese Pflanzen auch durch herkömmliche Methoden oder zufällige Mutationen hätten entstehen können.