Der Vermarktungszusammenschluss für ökologisch-regionalen Landbau eG (Ökofranken) hat in den letzten Wochen saftige Ordnungsstrafen gegen viele ihrer Mitgliedsbetriebe angekündigt.
Die finanziell angeschlagene Vermarktungsgenossenschaft mit Sitz in Oberfranken, die für die letzten drei Jahre katastrophale Preise für Ökogetreide ausbezahlt hat (siehe Südplus 8/2021), fordert von Betrieben, die keine Ware angeliefert haben, ein jährliches Ordnungsgeld von 1500 € pro gezeichnete 10 ha landwirtschaftliche Fläche. Da sich das verhängte Ordnungsgeld auf die Jahre 2017 bis 2020 bezieht, soll sich die Zahlungsaufforderung in einigen Betrieben im hohen fünfstelligen Bereich bewegen.
Laut Rechtsanwalt Hans-Peter Schmitt aus Freiburg, der betroffene Betriebe vertritt, stehen die Chancen gut, das Ordnungsgeld abzuwehren. „Ordnungsgelder sind dazu da, künftiges Verhalten zu steuern“, sagt Schmitt. „Hier geht es aber um rückwirkende Forderungen.“ Zudem dürfe das Verhalten der Genossenschaft nicht widersprüchlich sein. Wenn z.B. in der Vergangenheit Betriebe versucht hätten, der Genossenschaft Getreide anzudienen, ohne dass diese reagiert hat, könne sie nicht plötzlich eine Nicht-Andienung bestrafen.
Nach Informationen von Südplus gibt es solche Fälle. Strafandrohungen sollen sogar Betriebe erhalten haben, die bereits vor Jahren gekündigt haben, denen die Genossenschaft aber die Kündigung nicht bestätigt hat.
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Der Vermarktungszusammenschluss für ökologisch-regionalen Landbau eG (Ökofranken) hat in den letzten Wochen saftige Ordnungsstrafen gegen viele ihrer Mitgliedsbetriebe angekündigt.
Die finanziell angeschlagene Vermarktungsgenossenschaft mit Sitz in Oberfranken, die für die letzten drei Jahre katastrophale Preise für Ökogetreide ausbezahlt hat (siehe Südplus 8/2021), fordert von Betrieben, die keine Ware angeliefert haben, ein jährliches Ordnungsgeld von 1500 € pro gezeichnete 10 ha landwirtschaftliche Fläche. Da sich das verhängte Ordnungsgeld auf die Jahre 2017 bis 2020 bezieht, soll sich die Zahlungsaufforderung in einigen Betrieben im hohen fünfstelligen Bereich bewegen.
Laut Rechtsanwalt Hans-Peter Schmitt aus Freiburg, der betroffene Betriebe vertritt, stehen die Chancen gut, das Ordnungsgeld abzuwehren. „Ordnungsgelder sind dazu da, künftiges Verhalten zu steuern“, sagt Schmitt. „Hier geht es aber um rückwirkende Forderungen.“ Zudem dürfe das Verhalten der Genossenschaft nicht widersprüchlich sein. Wenn z.B. in der Vergangenheit Betriebe versucht hätten, der Genossenschaft Getreide anzudienen, ohne dass diese reagiert hat, könne sie nicht plötzlich eine Nicht-Andienung bestrafen.
Nach Informationen von Südplus gibt es solche Fälle. Strafandrohungen sollen sogar Betriebe erhalten haben, die bereits vor Jahren gekündigt haben, denen die Genossenschaft aber die Kündigung nicht bestätigt hat.