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Abschusserlaubnis für Problemwolf

Lesezeit: 1 Minuten

Der sogenannte Salzburger Problemwolf darf entnommen werden, wenn ihm ein erneuter Riss nachzuweisen ist. Dies sieht eine neue Verordnung der Salzburger Landesregierung über den Umgang mit Problemwölfen vor.


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Die Verordnung gilt für die Jagdgebiete Rauris sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West. Hier darf ein Problemwolf nun innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Riss entnommen werden. Weitere Voraussetzungen sind nachweislich erhebliche Schäden sowie überwundene oder dem Herdenbesitzer nicht zumutbare Herdenschutzmaßnahmen.


Da das Entnahmefenster erst nach einem aktuellen Riss beginnt, der letzte, der dem Salzburger Problemwolf zuzuordnen ist, aber bereits länger zurückliegt, ist seine unmittelbar Entnahme derzeit noch nicht erlaubt.

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