In Bayern erarbeiten Landwirtschafts- (StMELF) und Umweltministerium (StMUV) im „Aktionsplan Bewässerung“ nachhaltige Bewässerungslösungen. Ziel ist es, insbesondere im Norden Bayerns die Bevölkerung und die Landwirtschaft auch in Zukunft ausreichend mit Wasser versorgen zu können.
Zum Aktionsplan gehört unter anderem eine Studie des Thünen-Instituts zur Entwicklung des Wasserbedarfs in Bayern. Die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Außerdem soll eine Informationsplattform für alle Akteure in der landwirtschaftlichen Bewässerung aufgebaut werden.
Zurzeit gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Pilotförderung: Im Rahmen der „Pilotförderung für nachhaltige und umweltgerechte Bewässerungskonzepte“ hat das StMUV bereits 16 Vorhaben von Gemeinden und Städten genehmigt. Förderfähig sind dabei auch Wasser- und Bodenverbände. Anfang Februar 2019 hat der Freistaat dieses Programm in eine Regelförderung mit einem Fördersatz von 75 % überführt. Die Pilotförderung „Bewässerungsinfrastruktur“ wird noch ausgearbeitet.
BaySL-Förderung: Im Rahmen von BaySL sind laut StMELF bisher nur Anlagen zur Wasserspeicherung mit bis zu 25 % bzw. bis max. 100000 € förderfähig. Für einzelbetriebliche oder gemeinschaftliche Investitionen in Bewässerungstechnik ist aktuell kein Fördertopf vorgesehen. Silvia Lehnert
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In Bayern erarbeiten Landwirtschafts- (StMELF) und Umweltministerium (StMUV) im „Aktionsplan Bewässerung“ nachhaltige Bewässerungslösungen. Ziel ist es, insbesondere im Norden Bayerns die Bevölkerung und die Landwirtschaft auch in Zukunft ausreichend mit Wasser versorgen zu können.
Zum Aktionsplan gehört unter anderem eine Studie des Thünen-Instituts zur Entwicklung des Wasserbedarfs in Bayern. Die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Außerdem soll eine Informationsplattform für alle Akteure in der landwirtschaftlichen Bewässerung aufgebaut werden.
Zurzeit gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Pilotförderung: Im Rahmen der „Pilotförderung für nachhaltige und umweltgerechte Bewässerungskonzepte“ hat das StMUV bereits 16 Vorhaben von Gemeinden und Städten genehmigt. Förderfähig sind dabei auch Wasser- und Bodenverbände. Anfang Februar 2019 hat der Freistaat dieses Programm in eine Regelförderung mit einem Fördersatz von 75 % überführt. Die Pilotförderung „Bewässerungsinfrastruktur“ wird noch ausgearbeitet.
BaySL-Förderung: Im Rahmen von BaySL sind laut StMELF bisher nur Anlagen zur Wasserspeicherung mit bis zu 25 % bzw. bis max. 100000 € förderfähig. Für einzelbetriebliche oder gemeinschaftliche Investitionen in Bewässerungstechnik ist aktuell kein Fördertopf vorgesehen. Silvia Lehnert