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Auf Futterhygiene achten

Lesezeit: 8 Minuten

Güllestreifen, die auf Grünland mit hochwachsen, verschmutzen das Futter, verringern den Futterwert, gefährden aber nicht immer die Tiergesundheit.


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Deutlich sichtbare Güllestreifen im erntereifen Gras erscheinen nicht nur bedenklich, sie lassen sich in vielen Fällen auch vermeiden. Ein Bündel erprobter Maßnahmen führt zu sauberem, schmackhaftem Futter, das die Tiere mit großer Fresslust aufnehmen und dabei gesund bleiben, da es kaum mit Krankheitserregern belastet ist.


Probleme durch Trockenheit


Die ausgeprägte Trockenheit der vergangenen drei Jahre hat in vielen Regionen sehr lange das Wetter beherrscht. So gab es kaum Zeitfenster, Gülle und Gärreste bei „Güllewetter“ auszubringen, ohne massive N-Verluste vornehmlich über Ammoniakausgasung in Kauf zu nehmen. Der über flüssige Wirtschaftsdünger ausgebrachte Stickstoff muss dennoch entsprechend der Vorgaben bei der Düngebedarfsermittlung angerechnet werden, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Verluste sind. Dabei können bei lang anhaltender Trockenheit, hohen Temperaturen, intensiver Sonneneinstrahlung, Wind und gleichzeitig verhärteter Bodenoberfläche NH4-Verluste über Ammoniak wahrscheinlich bei nahezu 100 % liegen. Auch die Injektion kommt dann an ihre Grenzen – besonders, wenn die Bodenoberfläche so verhärtet ist, dass das Scheibensech nicht tief genug eindringen kann.


Die Düngeverordnung (DüVo) legt zwar Regelungen zu Sperrfristen sowie zum Bodenzustand zum Zeitpunkt der Ausbringung fest. Eine Güllegabe bei 30 °C und Sonnenschein ist allerdings möglich, auch wenn dies alles andere als „gute fachliche Praxis“ ist.


Einfluss auf Futterhygiene?


Es gibt verschiedene Gründe für hygienisch nicht einwandfreie Grob-Futtermittel. Die Kontamination des Erntegutes mit aeroben Bakterien, Schimmelpilzen, Hefen sowie mit Enterobakterien, die zu Fehlgärungen führen, kann verschiedene Ursachen haben. Hier spielen besonders Verschmutzungen durch anhaftende Erdanteile oder Kadaver kleiner Säugetiere eine Rolle. Sie bergen ein besonderes Risiko einer Kontamination mit Clostridium botulinum.


Wegen häufiger Trockenheit bestehen seitens der Praxis zum Teil Vorbehalte gegenüber der bandförmigen Ablage von Gülle wegen der negativen Effekte von verschmutztem Futter. Dagegen sei die Verschmutzungsgefahr des Futters bei Breitverteilung wesentlich geringer.


Unbestritten ist, dass die in Gülle und Gärresten enthaltenen Feststoffe bei der bandförmigen Ablage – vor allem mit Schleppschuh- und Schleppschlauchverteiler – bei Trockenheit über Wochen und Monate in konzentrierterer Form (etwa 4- bis 5-fach) auf der Futterfläche zurückbleiben und verkrusten können. Daher verbleibt dem optischen Eindruck nach zum Zeitpunkt der Ernte mehr Gülle am Pflanzenbestand als bei der Breitverteilung. Diese Güllereste, vor allem mit höheren Faseranteilen, können mit dem Gras nach oben wachsen und bei der Ernte ins Futter gelangen, insbesondere wenn die Erntetechnik nicht optimal eingestellt ist. Der optische Eindruck allein erlaubtjedoch nicht unbedingt Rückschlusse auf eine tatsächlich mangelnde Futterhygiene. Bislang gibt es weder aus der Praxis noch aus dem Versuchswesen eindeutige und belastbare Hinweise, die diese Vermutung bestätigen.


Clostridienbelastung sinkt


Wie bereits Untersuchungen aus den 90er-Jahren in Österreich zeigten, steigen zwar nach der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern die Keimgehalte von Clostridiensporen, Coliformen und Escherichia coli auf dem Grünfutter zunächst an. In den darauffolgenden Wochen reduzieren sich die Keimzahlen dieser Bakteriengruppen aber wieder erheblich, sodass die Grünlandpflanzen zum Zeitpunkt der Ernte nur noch in geringem Maße belastet sind. Aus Sicht der Futterhygiene und des Gärverlaufs sind daher kaum negative Auswirkungen zu erwarten.


Auch wenn Clostridien grundsätzlich eine relativ hohe Persistenz aufweisen können, vor allem wenn sie schon sporoliert haben, herrschen unter „Freilandbedingungen“ wahrscheinlich ungünstige Lebens- und Vermehrungsbedingungen vor.


Dagegen stellen Mistreste und offene Bodenstellen eine nachhaltige Quelle gärschädlicher Keime dar. Vor allem ihre Gehalte an Clostridiensporen übertreffen den entsprechenden Besatz des Grünfutters um ein Vielfaches, so die Untersuchung. Weisen die Futteraufwüchse hohe Zuckergehalte auf und/oder werden zielgerichtet Silierhilfsmittel eingesetzt, ist eine rasche pH-Wert-Absenkung in der Silage gegeben. Niedrige pH-Werte stellen ein ungünstiges Überlebens- und Vermehrungsmilieu für Clostridien dar, sodass das Problempotenzial von mit trockenen Faserstoffen aus Gülle- und Gärresten kontaminierten Grünlandaufwüchsen wahrscheinlich als gering eingeschätzt werden kann. Probleme gehen eher von bodenbürtigen Clostridien aus.


Dennoch sollte im Sinne der Prävention zur Sicherstellung der Futterhygiene darauf geachtet werden, dass selbst in Fällen, wo vertrocknete Güllestreifen am Boden bei der Ernte sichtbar sind, diese nicht mit der Futterwerbung aufgenommen werden. Diese Gefahr lässt sich durch eine sorgsam eingestellte Erntetechnik auf ein Mindestmaß reduzieren (siehe Übersicht auf Seite 24).


Gülle muss fließen


Primäres Ziel bei der Gülleausbringung sollte sein, dass flüssige Wirtschaftsdünger so rasch wie möglich von den Pflanzen abfließen und in den Boden eindringen können. Dadurch werden nicht nur die Ammoniakemissionen reduziert, sondern auch die Gefahr der Futterverschmutzung vermieden. Dies hängt neben der Witterung maßgeblich sowohl von der Ausbringtechnik als auch von der Höhe und Dichte des Pflanzenbestandes ab. Eine wesentliche Rolle spielt auch die Fließfähigkeit.


Ganzheitliche Futterhygiene


Zur Sicherung der Futterhygiene sollten Futterverschmutzungen mit problematischen Keimen generell weitgehend vermieden werden. Dies umfasst ein Bündel an präventiven Maßnahmen vor der Düngung, bei der Düngung, die gesamte Erntekette und den Bereich nach der Ernte bis zur Verfütterung.


Futterhygiene beginnt mit der Pflege der Grünlandnarbe. Offene Bodenstellen und Narbenschäden sollten vermieden beziehungsweise eine dichte Grasnarbe angestrebt werden. Zu einer problematischen Futterverschmutzung mit Boden kommt es häufig bei zu tiefem Schnitt und nicht optimal eingestellten Erntegeräten.


Treten beispielsweise auf der Fläche zahlreiche Maulwurfshaufen, Mäuse- oder Wildschäden auf, sollten Landwirte erst dann mähen, wenn der Bestand richtig abgetrocknet ist. Wird noch bei Tau gemäht, bleiben zu viele Schmutzpartikel auf dem Futter kleben, die auch durch das Zetten und Wenden nicht ausreichend abfallen.


Haben Wildschweine vor dem ersten Schnitt Teilbereiche auf dem Grünland durchwühlt und geschädigt, sollten diese zuvor mit einem Schlegelmulcher oder einer Kreiselegge planiert und Pflanzenmaterial eingearbeitet werden. Um Futterverschmutzungen zu vermeiden, sollten solche Schadstellen beim ersten Schnitt ausgespart werden.


Mehr Flexibilität


Insbesondere die Wirtschaftsdünger zwingen die Landwirte zu Überlegungen hinsichtlich geeigneter Applikationstermine, wenn sich aufgrund von ausgeprägten Trocken- oder Nässephasen geplante Ausbringtermine nicht umsetzen lassen. Denn eine Ausbringung unter ungünstigen Witterungsbedingungen kann das Futter verschmutzen. Ebenso ist die Wirksamkeit des Stickstoffs teilweise extrem reduziert.


Durch die Sperrfristregelung einerseits und durch lang anhaltende ungünstige Witterungsverhältnisse andererseits, kann die Flexibilität der Ausbringungszeiträume in manchen Jahren mitunter stark eingeschränkt sein. Mit dem Anspruch an eine hohe N-Effizienz flüssiger Wirtschaftsdünger wächst daher die Forderung an eine höhere Flexibilisierung bei der Ausbringung, was wiederum mehr Lagerkapazitäten erfordert. Eine „Aufweichung“ der Sperrfristen ist derzeit nicht vorstellbar.


Bei längeren und vor allem extremen Trockenphasen im späten Frühjahr und Sommer ist eine Gülledüngung auf die Bodenoberfläche oft nicht sinnvoll beziehungsweise führt zu den genannten Problemen.


Im Rahmen der geltenden DüVo (Beschränkung der N-Ausbringmenge) und im Sinne einer verbesserten N-Effizienz, kann daher die Gülleausbringung im Herbst nach der letzten Nutzung sinnvoller sein als unter sehr trockenen Bedingungen in den Frühjahrs- und Sommermonaten. Dies lässt sich unabhängig von der Ausbringungstechnik so vertreten. Dieser späte Ausbringungstermin ist zwar wegen des nicht mehr vorhandenen N-Bedarfs, gerade nach der letzten Nutzung des Grünlands bzw. wegen der gegenüber einer Frühjahrsdüngung geringeren N-Effizienz, einerseits weniger sinnvoll.


Andererseits ist es aber belegt, dass Grünland moderate Herbstgaben im Frühjahrsaufwuchs in Ertrag umsetzt, sodass eine Gülleapplikation nach der letzten Schnittnutzung als vorgezogene Düngung bewertet werden kann. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil bei künftig möglicherweise nicht mehr zulässiger Herbstdüngung sowie in Extremjahren, in denen eine zeitige Frühjahrsdüngung unmöglich ist (wassergesättigte Böden, Düngeverbot nach DüVo, Bodenstrukturschäden) signifikante Ertragseinbußen drohen.


Bedingungen für Herbstgülle


Gülle im Herbst nach der letzten Nutzung auf das Grünland zu applizieren, stellt allerdings keine pauschale Empfehlung dar. Vor dem Hintergrund der DüVo ist es vielmehr eine unternehmerische Entscheidung. Unter bestimmen Umständen kann die Herbstgabe aber sinnvoll sein – sofern einige Punkte beachtet werden:


  • Die Gülleapplikation sollte im Herbst nicht zu früh erfolgen, da sie sonst das Wachstum der Gräser, vor allem des Deutschen Weidelgrases, zu stark anregt, was die Winterhärte zu üppiger Bestände schmälern kann.
  • Auf zuvor beweideten bzw. auf ganzjährig oder überwiegend beweideten Flächen, auf extensiv genutztem Grünland oder auf sehr lückigen, unproduktiven Grasnarben sowie auf sandigen und flachgründigen Standorten mit karstigem Untergrund sollte die Herbstgülledüngung wegen des erhöhten N-Auswaschungspotenzials gänzlich unterbleiben.
  • Die Flächen sollten zur Ausbringung gut befahrbar sein, sodass weder Bodenschadverdichtungen und nennenswerte Narbenverletzungen entstehen.
  • Nährstoffe der Herbstgülle sind nach DüVo auf den zu Vegetationsbeginn im Frühjahr berechneten Düngebedarf anzurechnen. Dabei sind mindestens 50 % des Gesamt-N bei Rindergülle (ab 2025 60 %) plus 10 % N aus der Nachlieferung des Vorjahres für die Düngebedarfsermittlung (DBE) heranzuziehen.


Unabhängig von der Nutzung dürfen zwischen dem 1. September und dem Beginn der Sperrfrist nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff aus flüssigen Wirtschaftsdüngern aufgebracht werden. Das bedeutet zum Beispiel 50 kg N aus Gülle Anfang September und nach der letzten Nutzung noch einmal maximal 30 kg N. Ein Düngebedarf muss immer für das laufende Jahr oder für das nächste Jahr gegeben sein. Wird die Herbstgülle nach der letzten Nutzung aufgebracht, muss vorab eine Düngebedarfsermittlung für N und P für das Folgejahr vorliegen.


andreas.holzhammer@topagrar.com

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