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Baden-Württemberg: Was plant die grün-schwarze Koalition?

Lesezeit: 4 Minuten

Herr Minister, der Koalitionsvertrag unterstreicht das Ziel des im Vorjahr verabschiedeten Biodiversitätsgesetzes, den Bioanteil in Baden-Württemberg auf 30 bis 40% bis zum Jahr 2030 anzuheben. Werden Sie zum Erreichen dieser Vorgabe die Prämien für die Ökoförderung erhöhen?


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Peter Hauk: Nein, das kann nicht angebotsseitig, sondern muss auf Seite der Nachfrageseite laufen. Wir werden versuchen, dort alle Engpässe und Hürden zu beseitigen und z.B. die Landeskantinen, die derzeit nur rudimentär Bioprodukte anbieten, dazu animieren, dass Bioprodukte Teil des Essensplans sein müssen.


Zudem wollen wir das Thema „Bio“ verstärkt bei der Bildung und Erziehung einbeziehen und es bei der Außer-Haus-Verpflegung deutlich forcieren. Und wir werden unsere 14 Bio-Muster-Regionen weiterentwickeln.


Ich bin zuversichtlich, dass wir das gesteckte Ziel erreichen können. Wir im Südwesten haben das Potenzial dazu. Unsere Verbraucher sind kaufkräftiger, genussfreudiger und qualitätsorientierter. Und wenn ich allein den grünen Anteil der Wählerschaft dazu bringe, Bioprodukte konsequent einzukaufen, dann haben wir keine Probleme, das Ziel zu erreichen…


Welche Änderungen werden Sie beim FAKT-Programm vornehmen?


Hauk: Nur aufgrund der Koalitionsvereinbarungen müssen wir eigentlich keine Änderungen machen, weil wir ja bereits im letzten Jahr das Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet haben. Das kommt jetzt in die Umsetzung. So wird es in den ackerbaulichen Sektoren finanzielle Anreize geben, weil dort die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln am stärksten zum Tragen kommt. Dann wollen wir den Anbau mehrjähriger Mischkulturen und Leguminosen im Ackerfutterbau unterstützen. Und dann müssen wir die Verstetigung der Ökoförderung sicherstellen, wenn es mehr teilnehmende Betriebe gibt.


Sehr wichtig sind uns auch die Tierwohlmaßnahmen in der Ferkelerzeugung. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Kälber- und Ochsenmast sein, weil wir sonst weiterhin das Problem der Kälbertransporte haben. Da wollen wir versuchen, einen Anreiz zu setzen.


Soll die Förderung der Rindermast ähnlich aufgebaut sein wie die der Tierwohlmast von Schweinen?


Hauk: Wie wir das im Detail ausgestalten, werden wir prüfen. Aber klar ist, dass wir in diesem Bereich etwas machen müssen.


Wie wollen Sie die Vorgabe des Bio-diversitätsstärkungsgesetzes, die Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50% zu reduzieren, umsetzen?


Hauk: Wir bauen ein Betriebsmessnetz auf, um die Pflanzenschutzmittelmenge verlässlich und repräsentativ zu erfassen. Zweitens sieht das Gesetz ein Netz von Demonstrationsbetrieben vor, um Landwirten zu zeigen, wo noch Reduktion möglich ist und wo nicht. Der Landwirtschaftsseite war beim Gesetz wichtig, dass die Politik nur Forderungen erhebt, die die Praxis auch umsetzen und erfüllen kann. Die Demobetriebe werden für uns ein Gradmesser sein, wie schnell wir in der Frage der Reduktion vorangehen können. Auch hat Baden-Württemberg seit langem eine Vorreiterrolle bei der Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenschutzes inne. Am Ende ist es immer die Summe der einzelnen Maßnahmen, die zum Erfolg führt. Klar ist auch, dass es natürlich auch um die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln außerhalb der Landwirtschaft geht.


Unter welchen Bedingungen wird Baden-Württemberg dem Insektenschutzgesetz im Bundesrat zustimmen?


Hauk: Dieses Bundesgesetz kommt uns schon in die Quere. Wir werden nur dann zustimmen, wenn die Unberührbarkeit unseres Biodiversitätsstärkungsgesetzes sichergestellt ist und bleibt.


Ist das auch mit Ihrem Koalitionspartner abgestimmt?


Hauk: Ja, das ist abgestimmt. Beim Biodiversitätsstärkungsgesetz haben wir einen langen Beteiligungsprozess mit den Umwelt- und den Landwirtschaftsverbänden hinter uns und es kam zu einer Einigung. Politisch ist das sehr hoch zu bewerten. Einen solchen Konsens darf man nicht gefährden. Da würde ich mich mit allen Mitteln dagegenstellen.


Die AFP-Förderung wird nur noch für Haltungsstufe 3 und 4 möglich sein, wobei die Obergrenzen der Fördersummen bei 400000 bzw. 500000 € liegen. Reichen diese Summen aus?


Hauk: Das ist der einzige Passus, in dem ich im Bereich Landwirtschaft mit der Koalitionsvereinbarung nicht zufrieden bin, weil die Summen viel zu niedrig angesetzt sind. Aber es gibt eine Revisionsklausel, nach der die Vorgaben nach zwei Jahren überprüft werden. Ich bin überzeugt, dass wir das wieder ändern müssen.


Gerade Investitionen in tierwohlgerechte Ställe oder in die Biohaltung erfordern viel höhere Aufwendungen. Deshalb ist der Beschluss keine tragfähige Grundlage, um die Tierhaltung im Land halten zu können. Bei den restlichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag kann ich aber gut mitgehen, denn da haben wir offensiv mitgestaltet.


klaus.dorsch@topagrar.com

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