Nach Bayern haben jetzt auch die Molkereien in Baden-Württemberg gemeinsam mit Landwirtschaft und Politik die Kriterien für die Kombinationshaltung festgezurrt. Danach gilt ein Betrieb mit Anbindehaltung als Kombihalter, wenn er seinen Kühen an 120 Tagen im Jahr Bewegung bietet.
Wer im Stall bestimmte Tierwohlkriterien erfüllt, kommt mit 90 Tagen aus. Laut Dr. Markus Albrecht vom Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg lehnen sich die Auflagen an QM-Milch 2020 an. „In beiden Kategorien muss allerdings eine freie Abkalbung möglich sein.“
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Nach Bayern haben jetzt auch die Molkereien in Baden-Württemberg gemeinsam mit Landwirtschaft und Politik die Kriterien für die Kombinationshaltung festgezurrt. Danach gilt ein Betrieb mit Anbindehaltung als Kombihalter, wenn er seinen Kühen an 120 Tagen im Jahr Bewegung bietet.
Wer im Stall bestimmte Tierwohlkriterien erfüllt, kommt mit 90 Tagen aus. Laut Dr. Markus Albrecht vom Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg lehnen sich die Auflagen an QM-Milch 2020 an. „In beiden Kategorien muss allerdings eine freie Abkalbung möglich sein.“