Das Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft, auch als „Bauern-“ oder „Bundesmilliarde“ bekannt, soll am 11. Januar starten. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe herrschte allerdings noch Unklarheit über die Anforderungen an die Betriebe. Denn die Förderrichtlinie des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gibt vor, dass zur Kreditvergabe grundsätzlich die letzten zwei Jahresabschlüsse oder entsprechende Einnahmenüberschussrechnungen vorzulegen sind. Sogenannte 13a-Betriebe, deren Gewinn gemäß §13a EStG nach Durchschnittssätzen ermittelt wird, verfügen aber in der Regel über beides nicht. Je nach Auslegung könnten sie also von der Förderung ausgeschlossen sein, wenn sie sich die Unterlagen nicht vom Steuerberater rückwirkend ausstellen lassen.
Das BMEL verwies dazu auf Spielraum bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs und der Tragfähigkeit der Investition. Rechtssicherheit schafft diese Aussage aber nicht.
Auf Nachfrage erklärte das bayerische Landwirtschaftsministerium, dass Ministerin Kaniber Berlin bereits auf diese Unsicherheit hingewiesen und Lösungsvorschläge gemacht habe. Die Wirtschaftlichkeit solle auch über den Nachweis erbracht werden können, dass auf dem Geschäftskonto des Betriebs keine strukturell negative Entwicklung über zwei aufeinanderfolgende Jahre stattfand. Eine Antwort aus Berlin stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch aus.
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Das Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft, auch als „Bauern-“ oder „Bundesmilliarde“ bekannt, soll am 11. Januar starten. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe herrschte allerdings noch Unklarheit über die Anforderungen an die Betriebe. Denn die Förderrichtlinie des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gibt vor, dass zur Kreditvergabe grundsätzlich die letzten zwei Jahresabschlüsse oder entsprechende Einnahmenüberschussrechnungen vorzulegen sind. Sogenannte 13a-Betriebe, deren Gewinn gemäß §13a EStG nach Durchschnittssätzen ermittelt wird, verfügen aber in der Regel über beides nicht. Je nach Auslegung könnten sie also von der Förderung ausgeschlossen sein, wenn sie sich die Unterlagen nicht vom Steuerberater rückwirkend ausstellen lassen.
Das BMEL verwies dazu auf Spielraum bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs und der Tragfähigkeit der Investition. Rechtssicherheit schafft diese Aussage aber nicht.
Auf Nachfrage erklärte das bayerische Landwirtschaftsministerium, dass Ministerin Kaniber Berlin bereits auf diese Unsicherheit hingewiesen und Lösungsvorschläge gemacht habe. Die Wirtschaftlichkeit solle auch über den Nachweis erbracht werden können, dass auf dem Geschäftskonto des Betriebs keine strukturell negative Entwicklung über zwei aufeinanderfolgende Jahre stattfand. Eine Antwort aus Berlin stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch aus.