- Bei Agri-PV handelt es sich meist um bauliche Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechts. Für deren Errichtung ist eine Baugenehmigung erforderlich. Privilegiert wäre die Anlage nur, wenn der Strom überwiegend zur Selbstversorgung im Betrieb dient. Andernfalls ist ein Bebauungsplan und ggf. eine Änderung des vorhandenen Flächennutzungsplans nötig.
- Eine Einspeisevergütung für Dachanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B., wenn die Module auf einem Gewächshaus angebracht sind. Ansonsten gilt die Vergütung für Freiflächenanlagen.
- In diesem Fall gibt es die EEG-Vergütung nur, wenn die Anlage in einem 200-m-Korridor entlang von Autobahnen oder Schienen errichtet wird.
- Eine Ausnahme soll es im Jahr 2022 geben: Dann können potenzielle Betreiber einmalig an einer Innovationsausschreibung teilnehmen, bei der neben Agri-PV-Anlagen auch Solaranlagen auf Parkhäusern oder schwimmende Solaranlagen teilnehmen können. Erfolgreiche Bieter mit einem Zuschlag erhalten die gebotene Einspeisevergütung für 20 Jahre.
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