Bayern hebt auch in diesem Jahr die Förderobergrenze von 400000 € im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) nicht an. Das teilte das bayerische Agrarministerium auf Anfrage mit. Voraussetzung für eine Änderung sei eine Anpassung der Bayerischen Programmplanung, die von der EU genehmigt werden muss. Der nächs-te Antrag sei für Sommer 2019 geplant, sodass Änderungen erst ab dem Jahr 2020 in Kraft treten könnten.
Bayern hat 2017 die Grenze von 750000 € auf den aktuellen Wert gesenkt. In der Folge brachen die Bewilligungen für neue Milchviehställe um fast die Hälfte ein. Auch 2018 blieben von den 50Mio.€, die für die Investitionsförderung bereit standen, rund 10Mio.€ ungenutzt.
Bayern hat zwar die EIF-Mittel für 2019 und 2020 auf jeweils 65 Mio. € erhöht. Ob das den erhofften Investitionsschub in der Milchviehhaltung bringt, bleibt abzuwarten. Denn bei der aktuellen Obergrenze rechnet sich für viele Anbindebetriebe die Investition in einen Laufstall nicht.
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Bayern hebt auch in diesem Jahr die Förderobergrenze von 400000 € im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) nicht an. Das teilte das bayerische Agrarministerium auf Anfrage mit. Voraussetzung für eine Änderung sei eine Anpassung der Bayerischen Programmplanung, die von der EU genehmigt werden muss. Der nächs-te Antrag sei für Sommer 2019 geplant, sodass Änderungen erst ab dem Jahr 2020 in Kraft treten könnten.
Bayern hat 2017 die Grenze von 750000 € auf den aktuellen Wert gesenkt. In der Folge brachen die Bewilligungen für neue Milchviehställe um fast die Hälfte ein. Auch 2018 blieben von den 50Mio.€, die für die Investitionsförderung bereit standen, rund 10Mio.€ ungenutzt.
Bayern hat zwar die EIF-Mittel für 2019 und 2020 auf jeweils 65 Mio. € erhöht. Ob das den erhofften Investitionsschub in der Milchviehhaltung bringt, bleibt abzuwarten. Denn bei der aktuellen Obergrenze rechnet sich für viele Anbindebetriebe die Investition in einen Laufstall nicht.