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Bayern: Keine Gewässerrandstreifen bei unklaren Verhältnissen

Lesezeit: 2 Minuten

Nach der Herausnahme der Gebietskulisse für Gewässerrandstreifen aus dem integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) wird die Wasserwirtschaftsverwaltung in Bayern eine neue Hinweiskarte aufbauen. Dabei sollen die Beteiligten vor Ort eingebunden werden.


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Wie aus einer Stellungnahme des bayerischen Umweltministeriums an die Fraktion der Freien Wähler (FW) im Bayerischen Landtag hervorgeht, besteht die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen an eindeutig erkennbaren Gewässern schon jetzt – unabhängig von der Dauer des Aufbaus der Karte. Das sei bei den meisten Gewässern leicht zu entscheiden: Jeder erkenne einen natürlichen Bach oder Fluss.


Bei allen übrigen Gewässern, vor allem bei Gräben und künstlich aussehenden Gewässern seien die Verhältnisse unklar, solange sie nicht von der Wasserwirtschaftsverwaltung überprüft und in der Hinweiskarte dargestellt sind. „Bis dahin gilt für diese unklaren Verhältnisse keine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich.


Bei eindeutig erkennbaren Verhältnissen dürfe der Gewässerrandstreifen rechtlich an der Uferlinie beginnen. Landwirtschaftliche Regelwerke, wie die Düngeverordnung oder der Spritzabstand von Pflanzenschutzmitteln, enthalten aber Abstandsvorgaben zu Oberflächengewässern, die sich meist auf die Böschungsoberkante beziehen. Deshalb empfehle die Staatsregierung, bei ausgeprägter Böschungsoberkante den Gewässerrandstreifen dort beginnen zu lassen. Die Festlegung der Uferlinie bzw. Böschungsoberkante erfolge aber eigenverantwortlich durch den Landwirt, z.B. im Rahmen des Mehrfachantrages.

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