Nach fünf Jahren Übergangsfrist gelten seit dem 21. April 2021 die Vorschriften des neuen EU-Tiergesundheitsrechts. Dazu gehören auch Vorschriften zur Verbringung von Rindern aus Restriktionszonen der Blauzungenkrankheit.
Im Gespräch mit top agrar Südplus erklärte Dr. Johann Ertl,Geschäftsführer derArbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V., dass die bisherigen Regeln im Grundsatz zwar weiterhin gelten, allerdings in einigen Punkten Änderungen greifen.
Ein wichtiger Punkt sei, dass bei Kälbern von Kühen, die nicht vor, sondern nach der Besamung gegen die Blauzungenkrankheit geimpft wurden, nun vor der Verbringung wieder eine PCR-Untersuchung notwendig sei. Ertl geht davon aus, dass ein kleinerer Teil der Kälber davon betroffen sein wird.
Landwirten in Restriktionsgebieten empfiehlt er, sich bei den Veterinärbehörden oder Vermarktern zu informieren.
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Nach fünf Jahren Übergangsfrist gelten seit dem 21. April 2021 die Vorschriften des neuen EU-Tiergesundheitsrechts. Dazu gehören auch Vorschriften zur Verbringung von Rindern aus Restriktionszonen der Blauzungenkrankheit.
Im Gespräch mit top agrar Südplus erklärte Dr. Johann Ertl,Geschäftsführer derArbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V., dass die bisherigen Regeln im Grundsatz zwar weiterhin gelten, allerdings in einigen Punkten Änderungen greifen.
Ein wichtiger Punkt sei, dass bei Kälbern von Kühen, die nicht vor, sondern nach der Besamung gegen die Blauzungenkrankheit geimpft wurden, nun vor der Verbringung wieder eine PCR-Untersuchung notwendig sei. Ertl geht davon aus, dass ein kleinerer Teil der Kälber davon betroffen sein wird.
Landwirten in Restriktionsgebieten empfiehlt er, sich bei den Veterinärbehörden oder Vermarktern zu informieren.