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Camping zwischen Kuhstall und Obstbäumen

Lesezeit: 5 Minuten

Die Nachfrage nach Stellplätzen für Wohnmobile und Camper explodiert. Das kann auch eine Chance für Urlaubshöfe sein, wenn das Konzept stimmt.


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Urlaub auf dem Bauernhof erfreut sich schon lange großer Beliebtheit – nicht erst seit Corona. Auf diversen Online-Portalen sind zahlreiche Ferienbauernhöfe zu finden. Überschaubar hingegen ist das Angebot von Camping-Stellplätzen auf Höfen. Dabei geht der Trend hin zum Individualtourismus: Camping bietet ungebundenes und spontanes Reisen, in der Nebensaison teilweise ohne Vorbuchung. Junge Familien campen gerne, weil sie hierbei eher günstig unterwegs sein können. Das Vermieten von Stellplätzen für Wohnmobile, Camper und Zelte könnte unter bestimmten Voraussetzungen also eine zusätzliche Einnahmequelle für Höfe sein. Ein Selbstläufer ist es allerdings nicht.


Alle wollen campen


Nach Schätzungen der Tourismus Akademie bei der IHK in Baden-Württemberg liegt der Marktanteil des Campingtourismus an allen touristischen Übernachtungen im Ländle bei über 20%. Die Nachfrage steigt, das Angebot jedoch hinkt hinterher. Bei der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg (LAG) sind 550 Urlaubshöfe gemeldet und gerade mal zehn Betriebe bieten Campingstellplätze an.


Dementsprechend hoch ist die Nachfrage. Constanze Bröhmer ist Geschäftsführerin der LAG und beobachtet den Trend schon länger: „Unsere Mitgliedsbetriebe bestätigen, dass das Thema Camping in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen hat. In diesem Jahr ist die Nachfrage dann noch einmal enorm gestiegen.“


Zudem würden die Betriebsleiter berichten, dass die Gäste meist aus der Region kommen. „Sie wollen nicht weit fahren, aber mal aus dem Alltag rauskommen“, erklärt Bröhmer.


Infrastruktur sollte da sein


In Bayern sieht es ähnlich aus: Hier gibt es 503 Campingplätze, 79 davon sind auf landwirtschaftlichen Betrieben. Die meisten der Höfe haben Ferienwohnungen und bieten die Stellplätze als zusätzliches Angebot an. „Wenn auf Ferienhöfen die Infrastruktur bereits vorhanden ist, können Campingplätze durchaus eine weitere Einkommensmöglichkeit sein – vor allem als Alternative zur Aufstockung von Ferienwohnungen“, sagt Julia Saller von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Ruhstorf an der Rott. „Die Vermietung von Stellplätzen bedeutet weniger Arbeitsaufwand als die Vermietung von Wohnungen oder Zimmern.“


„Einfach so“ Stellplätze anbieten, das funktioniert allerdings nicht. Zwar ist das Angebot im Grunde für jeden landwirtschaftlichen Betrieb geeignet, der ausreichend Fläche mit entsprechender Erschließung zur Verfügung hat. Allerdings empfiehlt Julia Saller wie für alle größeren Maßnahmen ein gut ausgearbeitetes Konzept, damit das Projekt erfolgreich wird.


„Um Stellplätze anbieten zu können, sollten ausreichend befestigter Untergrund, ein Stromanschluss, Trinkwasserversorgung, eine Abwasserentsorgungsmöglichkeit und sanitäre Einrichtungen vorhanden sein“, erklärt sie. „Als zusätzliches Angebot sind ein Aufenthaltsbereich mit Küchenausstattung, die Mitnutzung der Freizeiteinrichtungen und ein Grillplatz vorteilhaft.“


Was ist zu beachten?


Auflagen und Vorgaben variieren nach Bundesland und manchmal auch nach zuständiger Behörde. Betriebe, die Camping anbieten wollen, sollten sich deshalb grundsätzlich beraten lassen.


In Bayern gilt ein Campingplatz als eine bauliche Anlage im Sinne der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Für die Einrichtung ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. „Campingplätze zählen zu den Sonderbauten, auf die das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren nach Artikel 60 BayBO Anwendung findet. Darin wird die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit allen baurechtlichen Anforderungen überprüft“, erklärt Julia Saller. „Die Bauaufsichtsbehörde muss den Campingplatz also baurechtlich genehmigen.“


Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, können auf genehmigten Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen verfahrensfrei aufgestellt werden.


Bei der Kommune anfragen


Elke Schönborn, Teamleiterin bei der Tourismus Akademie in Baden-Württemberg, empfiehlt zunächst einen Blick in den Bebauungs- und Flächennutzungsplan im Außenbereich, um zu überprüfen, ob es überhaupt möglich ist, eine touristische Infrastruktur zu bauen. „Die Kommune ist der erste Ansprechpartner“, sagt sie. „Anschließend sollten sich die Betriebsleiter Gedanken machen, welche Zielgruppe sie ansprechen möchten. Davon hängt ab, in welche Infrastruktur investiert werden muss.“


Prinzipiell müssen die Stellplätze befestigt sein und Wohnmobile benötigen eine Ver- und Entsorgungsstation: Strom, Wasser, Müll. Camper auf Zeltplätzen hingegen benötigen ein Sanitärgebäude mit Dusche, Toilette, Waschbecken und eventuell eine Waschmaschine. Auch WLAN ist heute ein wichtiges Buchungskriterium.


Vorteile für Hofläden & Co.


Betriebe mit Hofladen, Hofcafé oder anderer Hofgastronomie bieten sich besonders gut als Gastgeber an. „Für Wohnmobilisten ist es interessant, wenn sie sich direkt vor Ort versorgen können“, erklärt Elke Schönborn. „Denn Camper würden dann auch am Hof einkaufen. Allerdings wollen sie auch etwas geboten bekommen. Hofführungen, Naturerlebnisse und Spielmöglichkeiten für Kinder sind nur einige Beispiele.“


Prinzipiell komme ihrer Meinung nach jeder Hof mit einem spannenden Angebot für Campingplätze infrage. „Aber am Ende muss sich der Aufwand natürlich rechnen. Ich gehe aber davon aus, dass der Campingtrend keine Eintagsfliege ist und noch eine ganze Weile anhält.“


Deshalb wünscht sich Constanze Bröhmer von der LAG, dass noch mehr Betriebe das Thema Camping als Chance erkennen. „Viele Ferienhöfe verfügen über große, freie Flächen, auf denen Wohnmobile oder Wohnwagen stehen könnten“, sagt sie. „Die Camper zieht es raus in die Natur, hinein in die Stille – und dafür sind unsere Bauern-, Winzer- und Reiterhöfe doch wie gemacht.“ anja.rose@topagrar.com

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