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„Der Wolf muss ins Jagdrecht!“

Lesezeit: 2 Minuten

Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag drängen auf eine Regulierung des Wolfsbestandes.


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Herr Zierer, die Freien Wähler wollen nach der Sommerpause drei Anträge im Bayerischen Landtag einbringen, um den Wolfsbestand zu regulieren. Um was geht es konkret?


Benno Zierer: Wir fordern die Staatsregierung auf, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen wolfsfreie Gebiete ausgewiesen werden können, in denen der Bestand durch aktives Wolfsmanagement reguliert werden kann. Außerdem wollen wir den strengen Schutzstatus des Wolfes auf den Prüfstand stellen und fordern eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.


Dieses Frühjahr wollten Sie schon einmal per Antrag den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen. Was ist daraus geworden?


Zierer: Leider Gottes kam dabei wegen des Widerstands unseres Koalitionspartners CSU ein Kompromiss heraus, der lediglich die Prüfung des Schutzstatus des Wolfes vorsah. Diesen Kompromiss haben wir von den Freien Wählern zähneknirschend mitgetragen, damit Bewegung in die Sache kommt.


Warum starten Sie jetzt einen erneuten Versuch?


Zierer: Wir sind der Meinung, dass man darüber hinausgehen muss. Herdenschutzmaßnahmen sind nicht die Lösung, vor allem nicht im Alpenraum. Es gibt viele Weidehalter mit kleinen Herden, für die sich Schutzhunde nicht lohnen. Und wir haben viele Regionen, in denen eine Einzäunung schlichtweg nicht möglich ist. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Wolf deutschlandweit ins Jagdrecht aufgenommen wird. In Sachsen ist das bereits der Fall. Zudem sind Länder wie Polen oder Österreich schon weiter als Deutschland. So hat in Österreich das Bundesland Salzburg kürzlich die Entnahme von Problemwölfen erleichtert.


Die Anträge befinden sich zurzeit in der Abstimmung mit der CSU und dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Bekommen Sie von dort Unterstützung?


Zierer: Von der CSU und vom Landwirtschaftsministerium haben wir noch keine Rückmeldung. Bisher wurde argumentiert, dass das Jagdrecht allein das Problem nicht lösen würde. Der Wolf wäre dann ein „Doppelrechtler“, weil er gleichzeitig dem Naturschutz- und Jagdrecht unterliegen würde. Aber vonseiten des Umweltministeriums kommen hier keine Bedenken. Denn es gibt bereits einige Doppelrechtler wie den Luchs, die Wildkatze und den Fischotter. Es liegt jetzt also an der CSU und am Landwirtschaftsministerium, ob wir die Anträge einbringen können.


klaus.dorsch@topagrar.com

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